Hauptverhandlung wegen Nötigung. Mein Mandant soll auf der Autobahn rechts überholt und so knapp links vor der Zeugin und Anzeigeerstatterin eingeschert sein, daß diese scharf bremsen mußte und fast auf einen LKW aufgefahren wäre. Woher der LKW gekommen sein soll, ergab sich nicht aus der Akte. Hierauf erging tatsächlich Strafbefehl über 40 Tagessätze wegen Nötigung.
In der Hauptverhandlung war erst nach zähem Nachfragen aus der Zeugin zu bekommen, daß sie wegen einem links vor sie ausscherenden LKW bremsen mußte. Mein Mandant habe sich vor dem LKW befunden. Die Verhandlung hatte sich damit erledigt. Mein Nachmittag wegen der weiteren Anreise ebenfalls.
Naja, so aber schlecht ist das Honorar doch auch nicht, oder?
Es handelte sich um eine Gefälligkeit, daher die weite Anreise. Meinen Mittag hat es mir jedenfalls nicht gerettet.