Das umstrittene Gesetz zu Internetsperren verzögert sich. Das Wirtschaftsministerium hat das Gesetz zunächst unter Berufung auf die in der EU geltenden Transparenzrichtlinien der EU Kommission gemeldet. Laut Wirtschaftsministerium hat diese nun bis zum 8. Oktober Gelegenheit, Kenntnis von dem Gesetz zu nehmen und eine Stellungnahme hierzu abzugeben.
Neueste Einträge
Letzte Kommentare
Medienrecht
Nach einem Bericht des BILDblog soll auf bild.de am gestrigen Sonntag die erste Prognose nicht wie üblich um 18 Uhr, sondern bereits um 17:47, also 13 Minuten vor Schließung der Wahllokale, veröffentlicht worden sein. Träfe das zu, könnte es sich, wie BILDblog richtig bemerkt, um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Denn die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig, § 30 HessLandTWahlG. Gleiches bestimmt übrigens auch § 32 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG).
Der Fernsehsender Sat.1 hatte während seiner im April 2006 ausgestrahlten Sendung "Jetzt geht’s um die Eier! Die große Promi-Oster-Show" in der als Studio genutzten Halle einen acht Meter großen Goldhasen aufgestellt sowie ein 0,9 mal 20 Meter großes Plakat aufgehängt, jeweils mit Werbung für die Firma L. versehen, und mehrfach im Bild gezeigt. Hierfür hatte der Sender von der beworbenen Herstellerfirma über vertraglich zwischengeschaltete Dritte, die von Sat.1 mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung beauftragt waren, eine Zahlung in Höhe von 85.000 EUR erhalten.
Zum Jahreswechsel treten die Reform der Erbschaftssteuer und das BKA-Gesetz in Kraft. Beide Neuregelungen sind erheblich umstritten und es scheint im Bundespräsidialamt zumindest Zweifel an der Verfassungsgemäßheit gegeben zu haben. Der Sprecher des Bundespräsidenten Köhler, Martin Kothé, teilte jedenfalls am Montag in Berlin mit, daß "es bei beiden Gesetzen keine durchgreifenden Bedenken gegeben hatte, die den Bundespräsidenten an der Ausfertigung gehindert hätten".
Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider seien technisch und rechtlich grundsätzlich möglich - so das Ergebnis zweier Gutachten - ein technisches Gutachten von Prof. Dr. Andreas Pfitzmann von der Technischen Universität Dresden sowie ein juristisches Gutachten von Prof. Dr. Dr. Ulrich Sieber, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg -, die die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) jetzt veröffentlicht hat.
Microsoft versucht nun schon seit einiger Zeit, SPAM nicht nur technisch, sondern auch juristisch zu bekämpfen. Das stellt sich in Deutschland als nicht ganz leichtes Unterfangen dar, denn der Versand von SPAM ist zwar wettbewerbswidrig und begründet für den Empfänger Unterlassungsansprüche, einen entsprechenden Straftatbestand aber gibt es nicht. Das führt dazu, daß in aller Regel nur die Empfänger der SPAM-Mails selbst ihre Ansprüche gegen die Urheber verfolgen können. Das ist einerseits mit Kosten verbunden, andererseits wirken solche Unterlassungsansprüche aber immer nur zwischen den Parteien. Selbst wenn also einer von Millionen Empfängern erfolgreich Unterlassungsansprüche durchsetzt, hilft das den übrigen Empfängern nur indirekt.
Die mittelbar Betroffenen, z.b. E-Mail- und Access-Provider, haben dagegen kaum Möglichkeiten, gegen die Urheber, die ja auch ihre Ressourcen belasten, vorzugehen. Sie sind ja in der Regel nicht Empfänger und ihre Infrastrukturen sind ausreichend dimensioniert, um auch größere Datenlasten zu verkraften.
Einen geschickten Ausweg aus dieser Misere hat nun Microsoft gefunden. Mit der Begründung, ein SPAMMER habe bei dem Versand solch unerwünschter Nachrichten die zu Microsoft gehörige Domain "hotmail.com" für gefälschte Absenderadressen genutzt, ist Microsoft gegen den Urheber der Nachrichten wegen der Verletzung von Markenrechten vorgegangen - und das nun bis zum BGH erfolgreich, wie heise.de berichtet.
Bei der Diskussion um den Bundestrojaner spalten sich die Geister über der Frage, wie denn die Software auf die Zielrechner gelangen soll. Dabei wird sogar über den Einsatz von Spitzeln spekuliert, die sich Zugang zu dem zu überwachenden PC verschaffen und dort direkt manipulieren. Die bequemste Variante wäre natürlich die Online-Infektion. Aber eine solche scheint kaum möglich, ohne daß die Hersteller der Betriebssysteme sowie der Sicherheitsprodukte wie Antiviren-Software mitspielen und Hintertüren einbauen.
Das haben Hersteller von Antivirenlösungen im Gespräch mit der tagesschau jetzt abgelehnt:
Es würde sich dabei um einen massiven Eingriff in die gesamte IT-Sicherheitsindustrie handeln, der aus unserer Sicht nicht vorstell- und durchführbar wäre.
Andreas Lamm, Geschäftsführer von Kaspersky Labs
Selbst wenn man in die deutsche Version eines Sicherheitspaketes eine Hintertür einbauen würde - in anderen Ländern würde eine solche Lücke nicht bestehen. Es müsste dann auch verhindert werden, dass eine Version über Landesgrenzen hinaus verkauft wird, sonst könnten sich deutsche Kriminelle einfach die US-Version kaufen. Dann seien sie wieder geschützt.
Symantec
Zudem sei es für international tätige Anbieter von Anti-Virus-Software nicht zumutbar, für jedes Land andere Trojaner von der Erkennung auszuschließen.
Pressesprecherin Sandra Proske von der Firma F-Secure
Die FAZ hat den Methoden der GEZ nun ein ganzes Spezial gewidmet. Die Geschichten lesen sich schauerlich. Die GEZ, ebenso wie die Sendeanstalten, geben sich von öffentlichen Gegenwind allerdings betont unbeeindruckt und haben schon ein neues Ziel im Blick. Sollte es nicht auch an vielen Universitäten Fernseher geben, auf denen Lehrfilme gezeigt werden? Auch wenn ein solcher Flimmerkasten nie ARD und ZDF empfangen hat, theoretisch könnte er es. Grund genug für die GEZ, um bis zu 155.000 EUR von deutschen Universitäten nachzufordern. Da kann man dann wohl nicht mehr von einem Biß in die Hand, die einen füttert, sprechen.
Man möchte es ihm fast glauben, wenn Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbands der deutschen Phono-Wirtschaft, über die Strategie der Musikindustrie im Kampf gegen Raubkopierer spricht.
Wir wollen niemanden ins Gefängnis bringen.
Die Fakten indes sprechen eine andere Sprache:
Derzeit sind laut proMedia, ein Unternehmen, das im Auftrag der Musikindustrie mit über 100 "Ermittlern" Raubkopierer auffinden soll, noch über 40.000 Strafanzeigen offen. Ist einer gefunden, wird der an die Staatsanwaltschaft gemeldet. Die ächzt unter der Anzeigenlast. Das AG Offenburg hat nun bereits die Rückverfolgung von IP-Adressen durch die Staatsanwaltschaft untersagt. Dies dürfe nur auf richterliche Anordnung hin geschehen. Außerdem ordnete das Gericht das Anbieten einiger weniger Songs in Tauschbörsen der Bagatellkriminalität zu.
"Werbekampagnen" der Musikindustrie verfolgen nicht zuletzt den Zweck, Nutzer von Tauschbörsen zu kriminalisieren. Kampagnen wie Hart aber gerecht sprechen eine eindeutige Sprache.
Und die Frage nach der Gefängnisstrafe?
Viele Raubkopierer kennen Gefängnisse nur aus Filmen. Wir zeigen Ihnen jetzt die Originaldrehorte.
Jan Oesterlin, Geschäftsführer Zukunft Kino Marketing GmbH












