Der Medienjournalist Stefan Niggemeier, u.a. auch Autor beim BILDblog, bringt die Schwierigkeiten deutscher Blogbetreiber, die sich im Spannungsfeld von Datenschutz und Haftungsrecht befinden, auf den Punkt. Einerseits kann der Betreiber eines Blogs auch für die von Dritten, etwa in Kommentaren, eingestellten Inhalten haftbar gemacht werden, auf der anderen Seite lässt das Datenschutzrecht es nur begrenzt zu, zum Selbstschutz personenbezogene Daten der Kommentatoren zu erheben, um diese im Haftungsfall dann in Anspruch zu nehmen.
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Datenschutz
Es ist Montagmorgen, ein Blick auf heise.de zeigt die neuesten Entwicklungen in der IT-Welt und ich stelle fest, daß Meldungen, die mich noch vor wenigen Jahren aufgeschreckt hätten, in der heutigen Zeit fast schon Randnotizen darstellen:
- Gutachten: Rechtliche Bedenken gegen Internet-Sperren
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) strebt eine Blockade von Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten an, doch mehrere Gutachten, die heise online vorliegen, äußern erhebliche Zweifel an der rechtlichen Durchführbarkeit.
Als das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss im März diesen Jahres bereits den Zugriff auf gespeicherte Telekommunikationsdaten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten erlaubt hatte, wobei der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein muss, sah es noch keinen Anlass, über die Datennutzung zu präventiven Zwecken - also der Zugriff auf die Daten nicht zum Zwecke der Strafverfolgung, sondern im Vorfeld zur Abwehr einer Gefahr für geschützte Rechtsgüter - zu entscheiden, weil es zu diesem Zeitpunkt noch keine fachgesetzlichen Regelungen (sprich: Polizeigesetze) dazu gab.
Die Datenschutzverstöße bei der Telekom sowie bei T-Mobile haben inzwischen Dimensionen angenommen, die man sich nicht hätte träumen lassen. So sollen Journalisten, Aufsichtsräte, selbst der DGB-Vorsitzende ausspioniert und deren Telekommunikationsverbindungen zum Teil ausgewertet worden sein. Bei T-Mobile wurden 17 Millionen Kundendaten entwendet, darunter auch Name und Adresse von Prominenten mit Geheimnummern, die Öffentlichkeit oder wenigstens die Betroffenen wurden hiervon nicht informiert. Man ging davon aus, daß die Daten nicht veröffentlicht worden seien.
Der BGH hat dem Betreiber des Kundenbindungs- und Rabattsystems "Payback" die formularmäßige Verwendung einer Klausel, mit welcher Kunden in die Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Werbung und Marktforschung einwilligen sollten, für unvereinbar mit dem gesetzlichen Leitbild, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, erklärt. Die Klausel lautet wie folgt:
Ob durch neue Kameras oder dauerhafte Speicherung von Telefondaten, ob sichtbar oder im Verborgenen: Immer mehr Informationen über den Einzelnen werden gesammelt, gespeichert und verknüpft. Bei der tagesschau gibt es jetzt ein vierteiliges Video-Dossier zum Thema.
Der FDP-Parteichef Guido Westerwelle auf dem FDP-Parteitag am Samstag in München:
Es hat, wenn ich von der Zeit der Notstandsgesetzgebung in der ersten Großen Koalition vielleicht absehe, in der Geschichte unserer Republik noch nie eine so lange und dramatische Phase des Abbaus von Bürgerrechten gegeben. Die Telefonüberwachungen nehmen drastisch zu, in Teilen haben sie sich verfünffacht.
Das Bankgeheimnis ist in wesentlichen Teilen faktisch aufgehoben. Allein im Jahr 2007 hat es Millionen Zugriffe auf die Stammdaten der Kreditinstitute gegeben. Die Vorratsdatenspeicherung gibt es und den „gläsernen Patienten“ bald auch. Wer im Internet sucht, muss damit rechnen, selbst durchsucht zu werden. Wenn man in die USA reist, werden persönliche Daten der Passagiere an die Behörden in den USA gleich mitverschickt. Und jetzt hat die Bundesregierung ein Abkommen mit den USA vorbereitet. Danach sollen sogar im Namen der angeblichen Verbrechensbekämpfung Bürgerdaten von der sexuellen Orientierung bis zur Gewerkschaftsmitgliedschaft weitergegeben werden.
Das italienische Finanzministerium hat offenbar diese Woche die Einkommenssteuererklärungen aller italienischen Bürger samt vollem Namen und Adresse veröffentlicht - und das nicht etwa durch ein Versehen, sondern geplant, wie heise online berichtet. Man musste nur wissen, in welchem Finanzamt die Einkommenssteuererklärung eingereicht worden ist, um die Informationen zu erhalten.
Inzwischen wurde die Seite, die von Anfragen regelrecht überflutet worden war, nach heftigen Protesten wieder abgeschaltet.
2005 erschuf der Münsteraner Aktionskünstler Ruppe Koselleck die Figur Billy Baypack, eine frei erfundene Person, die weder in Deutschland, der EU noch den USA gemeldet ist und ließ den Namen auf die Werbelisten von Payback, McDonalds, Beate Uhse, Happy Digits und der Rewe Handelgruppe eintragen.
Wie nicht anders zu erwarten, erhielt Billy Baypack daraufhin jede Menge Post von "Werbefirmen, Agenturen und sonstigen Netzwerken der freien Wirtschaft." Als Kosellek seinen Billy zum Doktor promovierte, erhielt dieser auch Post von Banken, die ihm Kredite anboten.
So weit, so berechenbar. Doch am 17. November 2006 geschah etwas, womit Koselleck nicht gerechnet hatte: Die GEZ meldete sich ohne jedes Zutun seinerseits mit einem Anmelde- und Überweisungsformular bei Billy Baypack...
Mehr dazu bei Telepolis.
Wie die tagesschau berichtet, schreckt das Bundesinnenministerium bei der Verbreitung des Bundestrojaners auch nicht davor zurück, unbeteiligte Behörden in Misskredit zu bringen. So gehe aus einem internen Vermerk des Ministeriums hervor:
"Das Versenden von E-Mails unter dem Namen einer anderen Behörde" könne in begründeten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.
Ich frage mich, wie weit der Schritt dazu ist, die Zugriff auf die E-Mailkonten von Freunden und Familie zu nehmen und den Trojaner unter deren Identität zu versenden.












