Datenschutz

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, hat sein Internetangebot von der Internetseite der Stadt Hamburg genommen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die auf dem Internetportal hamburg.de eingesetzte Tracking-Software den datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt. [Update: Es handelt sich hierbei nicht wie ursprünglich behauptet um Google Analytics, sondern um eine Tracking-Software der IVW. Der Schritt des Datenschutzbeauftragten stand insoweit auch nicht in Verbindung mit den Verhandlungen mit Google.

Datenschutz 2010: Google Homeview

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Sind IP Adressen personenbezogene Daten?

Der Medienjournalist Stefan Niggemeier, u.a. auch Autor beim BILDblog, bringt die Schwierigkeiten deutscher Blogbetreiber, die sich im Spannungsfeld von Datenschutz und Haftungsrecht befinden, auf den Punkt. Einerseits kann der Betreiber eines Blogs auch für die von Dritten, etwa in Kommentaren, eingestellten Inhalten haftbar gemacht werden, auf der anderen Seite lässt das Datenschutzrecht es nur begrenzt zu, zum Selbstschutz personenbezogene Daten der Kommentatoren zu erheben, um diese im Haftungsfall dann in Anspruch zu nehmen.

Die Datenschutzverstöße bei der Telekom sowie bei T-Mobile haben inzwischen Dimensionen angenommen, die man sich nicht hätte träumen lassen. So sollen Journalisten, Aufsichtsräte, selbst der DGB-Vorsitzende ausspioniert und deren Telekommunikationsverbindungen zum Teil ausgewertet worden sein. Bei T-Mobile wurden 17 Millionen Kundendaten entwendet, darunter auch Name und Adresse von Prominenten mit Geheimnummern, die Öffentlichkeit oder wenigstens die Betroffenen wurden hiervon nicht informiert. Man ging davon aus, daß die Daten nicht veröffentlicht worden seien.

Der BGH hat dem Betreiber des Kundenbindungs- und Rabattsystems "Payback" die formularmäßige Verwendung einer Klausel, mit welcher Kunden in die Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Werbung und Marktforschung einwilligen sollten, für unvereinbar mit dem gesetzlichen Leitbild, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, erklärt. Die Klausel lautet wie folgt:

Alltag Überwachung

Ob durch neue Kameras oder dauerhafte Speicherung von Telefondaten, ob sichtbar oder im Verborgenen: Immer mehr Informationen über den Einzelnen werden gesammelt, gespeichert und verknüpft. Bei der tagesschau gibt es jetzt ein vierteiliges Video-Dossier zum Thema.

Der FDP-Parteichef Guido Westerwelle auf dem FDP-Parteitag am Samstag in München:

Es hat, wenn ich von der Zeit der Notstandsgesetzgebung in der ersten Großen Koalition vielleicht absehe, in der Geschichte unserer Republik noch nie eine so lange und dramatische Phase des Abbaus von Bürgerrechten gegeben. Die Telefonüberwachungen nehmen drastisch zu, in Teilen haben sie sich verfünffacht.
Das Bankgeheimnis ist in wesentlichen Teilen faktisch aufgehoben. Allein im Jahr 2007 hat es Millionen Zugriffe auf die Stammdaten der Kreditinstitute gegeben. Die Vorratsdatenspeicherung gibt es und den „gläsernen Patienten“ bald auch. Wer im Internet sucht, muss damit rechnen, selbst durchsucht zu werden. Wenn man in die USA reist, werden persönliche Daten der Passagiere an die Behörden in den USA gleich mitverschickt. Und jetzt hat die Bundesregierung ein Abkommen mit den USA vorbereitet. Danach sollen sogar im Namen der angeblichen Verbrechensbekämpfung Bürgerdaten von der sexuellen Orientierung bis zur Gewerkschaftsmitgliedschaft weitergegeben werden.

Das italienische Finanzministerium hat offenbar diese Woche die Einkommenssteuererklärungen aller italienischen Bürger samt vollem Namen und Adresse veröffentlicht - und das nicht etwa durch ein Versehen, sondern geplant, wie heise online berichtet. Man musste nur wissen, in welchem Finanzamt die Einkommenssteuererklärung eingereicht worden ist, um die Informationen zu erhalten.

Inzwischen wurde die Seite, die von Anfragen regelrecht überflutet worden war, nach heftigen Protesten wieder abgeschaltet.

Der deutsche Bundesdatenschützer Peter Schaar hat hat laut Futurezone in Sachen Online-Durchsuchung vor einer Salamitaktik der Behörden gewarnt. Die Behörden würden ähnliche Befugnisse wie das BKA haben wollen, danach kämen dann die Verfassungsschutzämter. Daß dies Vermutung nicht fernab der Realität ist, zeigt das Beispiel des Kontenabrufverfahrens. Das wurde zunächst für die Zwecke der Terrorfahndung eingeführt und sollte terroristische Geldströme entlarven. Seit 2005 hat jedes Finanzamt und die Sozialbehörden Zugriff darauf. Auch bei der automatischen Mauterfassung auf deutschen Autobahnen sollten die Daten anfangs einer strengen Zweckbindung unterliegen. Die Forderungen, auch Ermittlungsbehörden Zugriff zu erlauben, werden indes immer lauter.

Die Erfahrung jedenfalls scheint zu zeigen: Liegen die Daten erst einmal vor, ist der Schritt, sie zu verwerten, nicht mehr weit.

Wer kontrolliert die Aufsichtsbehörden im Datenschutz?

Der Datenschutz gewinnt in Zeiten der globalen Vernetzung immer mehr an Bedeutung. Nicht nur die Möglichkeiten der Wirtschaftskonzerne oder der staatlichen Stellen, Daten über den einzelnen zu sammeln, wachsen ständig. Auch die Ungewissheit über den Umfang, in dem die eigenen Daten bei diversen Stellen verarbeitet, gespeichert und übermittelt werden, führt zu einer erheblichen Verunsicherung der Betroffenen. Dazu tragen nicht zuletzt auch die jüngsten politischen Entscheidungen und Diskussionen bei. Egal ob es um den Fluggastdatentransfer in die USA, die Novellierung des Urheberrechts, die Einführung der elektronischen Krankenakte, der elektronischen Lohnsteuerkarte oder der Diskussion um die Onlineüberwachung geht: Die Liste der Beispiele scheint endlos und allen Vorhaben und Diskussionen ist eines gemein: Das Datenschutzniveau sinkt stetig.

Umso wichtiger also, daß wenigstens die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Zuständig hierfür sind je nach Bundesland entweder Stellen in den Innenministerien - also der jeweiligen Landesregierung unterstellte Stellen - oder aber es gibt Datenschutzbeauftragte außerhalb der Landesverwaltungen, die dann aber entweder der Fach- oder der Rechtsaufsicht der Regierungen unterliegen. In allen 16 Bundesländern unterstehen die Datenschützer zudem der Dienstaufsicht der jeweiligen Landesregierung.

Die EU Kommission lässt das an der Unabhängigkeit der datenschutzrechtlichen Kontrollstellen zweifeln. Im Juli hat sie Klage gegen die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben.

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