Seit dem 01.07.2008 neu in Kraft:
- Rechtsdienstleistungsgesetz
Danach ist von nun an die unentgeltliche, altruistische Rechtsberatung nicht mehr der Rechtsanwaltschaft vorbehalten, sondern wird grundsätzlich freigegeben. Für die Rechtsberatung im Familien- und Freundeskreis gelten dabei keinerlei gesetzliche Vorgaben. Karitative Einrichtungen, Verbraucherberatungsstellen oder der Mieterbund müssen gewährleisten, dass sie Rechtsdienstleistungen nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen erbringen.Mehr dazu bei beck aktuell