IT-Recht

Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

Das umstrittene Gesetz zu Internetsperren verzögert sich. Das Wirtschaftsministerium hat das Gesetz zunächst unter Berufung auf die in der EU geltenden Transparenzrichtlinien der EU Kommission gemeldet. Laut Wirtschaftsministerium hat diese nun bis zum 8. Oktober Gelegenheit, Kenntnis von dem Gesetz zu nehmen und eine Stellungnahme hierzu abzugeben.

Der Chaos Computer Club hat einen Vertragsentwurf veröffentlicht, bei dem es sich nach Angaben des CCC um den Vertragsentwurf zur freiwilligen Selbstverpflichtung der Internetserviceprovider (ISP) handeln soll. Diese freiwillige Selbstverpflichtung ist immer wieder von Politik und Ermittlungsbehörden gefordert worden und soll sicherstellen, daß die ISP gleichsam auf Zuruf des BKA ohne weitere Prüfung den Zugang zu Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten sperren. Die Art der Sperrung ist dabei den ISP anheim gestellt, muß sich aber "mindestens auf Ebene des vollqualifizieren Domainnamen" bewegen, sprich, es ist mindestens eine DNS-Sperre gefordert.

Der BGH hat in einer heute verkündeten Entscheidung dem EuGH die Frage, ob in der Verwendung einer geschützten Bezeichnung als Schlüsselwort eine Benutzung als Marke im Sinne des Markengesetzes liegt, zur Entscheidung gem. Art. 234 EG-Vertrag vorgelegt.

eBay: Autokauf auch bei Spottpreis gültig

Schnäppchenjäger dürfen sich freuen: Wenn ein Verkäufer bei einer Versteigerung über das Internetauktionshaus Ebay einen viel zu niedrigen Erlös bekommt, ist der Verkauf nach einem Bericht der Financial Times Deutschland trotzdem gültig. Zähneknirschend muss er die niedrige Kaufsumme akzeptieren. Der Käufer hatte im vorliegenden Fall ein Auto zum Preis von 100 EUR erstanden, der Verkäufer weigerte sich, den Kaufvertrag zu erfüllen, weil er von der Auktion gar nichts gewusst habe. Dem Verkäufer war zum Verhängnis geworden, daß er die Auktion nicht unverzüglich angefochten habe, nachdem er Kenntnis hiervon erlangt habe. (Aktenzeichen 223 C 30.401/07)

Das VG Berlin ist in einem weiteren Beschluss seiner Linie treu geblieben und hat der Bundesnetzagentur untersagt, Maßnahmen gegen den Telekommunikationsanbieter BT wegen des Unterlassens der Vorhaltung von Anlagen zur Vorratsspeicherung einzuleiten.

Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten?

Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider seien technisch und rechtlich grundsätzlich möglich - so das Ergebnis zweier Gutachten - ein technisches Gutachten von Prof. Dr. Andreas Pfitzmann von der Technischen Universität Dresden sowie ein juristisches Gutachten von Prof. Dr. Dr. Ulrich Sieber, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg -, die die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) jetzt veröffentlicht hat.

Aufatmen bei Schnäppchenjägern

Das Landgericht Karlsruhe hatte heute über die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Pforzheim, das einen 47 Jahre alten Softwareingenieur wegen Hehlerei zu der Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 30 EUR verurteilt hatte, weil er im Sommer 2005 über die Versteigerungsbörse eBay im Internet von einem Anbieter ein als „nagelneu“ angebotenes Navigationsgerät, dessen Neuwert 2.137,00 EUR betragen habe, zum Höchstgebot von 671,00 EUR zuzüglich Versandkosen erworben hatte, zu entscheiden. Nach Ansicht des AG Pforzheim sei das Hehlerei.

Heute nun wurde der Mann in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe von diesem Vorwurf freigesprochen, wie die Welt online berichtet.

Der Tausch urheberrechtlich geschützter Musikstücke ist der Bagatellkriminalität zuzuordnen. Anfragen der Staatsanwaltschaft bezüglich der Rückverfolgung der IP-Adresse eines Tauschbörsennutzers seien daher offensichtlich unverhältnismäßig und allenfalls mit richterlichem Beschluss zulässig, entschied das Amtsgericht Offenburg durch Beschluss vom 20.07.2007 (Az.: 4 Gs 442/07).

Quelle: Wilde & Beuger Rechtsanwälte.

Inhalt abgleichen