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Polizei erspäht Hanffeld über Google Earth

Beim Schlag gegen eine Bande von Drogendealern entdeckten Beamte der Kantonspolizei Zürich im Internet ein grosses Hanffeld. Die Pflanzen waren auf Google Earth zu sehen. Dem Bauer droht nun mehrjähriger Knast.

Auf die Bilder der Drogenproduktion gestossen waren die Beamten per Zufall. Laut Oberleutnant Norbert Klossner von der Kantonspolizei Zürich habe ein Mitarbeiter auf Google Earth den genauen Standort des Bauernhofes nachgeschaut. Dabei fiel dem Ermittler ein Maisfeld auf, das rund um ein zweites Feld angelegt war. Die verdächtige Fläche hatte die Grösse eines Fussballfeldes und stellte sich als Hanffeld heraus.

Der BGH hat in einer heute verkündeten Entscheidung dem EuGH die Frage, ob in der Verwendung einer geschützten Bezeichnung als Schlüsselwort eine Benutzung als Marke im Sinne des Markengesetzes liegt, zur Entscheidung gem. Art. 234 EG-Vertrag vorgelegt.

Das versucht zumindest die Huch Medien GmbH durchzusetzen. Der Geschäftsführer Tobias Huch ist in der Branche kein Unbekannter und hat bereits in der Vergangenheit erfolglos versucht, sein Alterverifikationssystem ueber18.de zu etablieren, was aber letzlich deswegen scheiterte, weil dieses den deutschen Jugendschutzanforderungen nach Ansicht des BGH nicht genügte.

Nach Auffassung Huchs sind über die Bildersuche von Google pornographische und jugendgefährende Abbildungen abrufbar, ohne daß ein wirksamer Jugendschutz gewährleistet ist.

Huch wird nicht ernsthaft daran gelegen sein, Google bei deutschen Providern sperren zu lassen. Vielmehr wird er darauf spekulieren, daß bei diesem Vorgehen die Schwierigkeiten der deutschen Rechtslage beim Jugendschutz im Internet deutlich werden. Obwohl er massiv eigene Interessen vertritt, begrüße ich dieses Vorgehen von Huch. Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat er beim LG Frankfurt eingereicht, jenem Gericht, das Arcor ja bereits zu Sperre von Youporn verdonnert hat. Bei Youporn mag es vielen nachvollziehbar erschienen sein, spätestens bei Google stellt sich die Frage, ob es überhaupt möglich ist, bei jugendgefährenden Inhalten in Suchmaschinen eine Jugendschutzabfrage vorzuschalten. Eng zusammen damit hängt die Frage nach der Verantwortlichkeit der Betreiber von Suchmaschinen für indizierte Inhalte. Eine Regelung hierzu hat der deutsche Gesetzgeber ja auch mit der Einführung des TMG nicht für notwendig gehalten.

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