Der Chaos Computer Club hat einen Vertragsentwurf veröffentlicht, bei dem es sich nach Angaben des CCC um den Vertragsentwurf zur freiwilligen Selbstverpflichtung der Internetserviceprovider (ISP) handeln soll. Diese freiwillige Selbstverpflichtung ist immer wieder von Politik und Ermittlungsbehörden gefordert worden und soll sicherstellen, daß die ISP gleichsam auf Zuruf des BKA ohne weitere Prüfung den Zugang zu Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten sperren. Die Art der Sperrung ist dabei den ISP anheim gestellt, muß sich aber "mindestens auf Ebene des vollqualifizieren Domainnamen" bewegen, sprich, es ist mindestens eine DNS-Sperre gefordert.

Der Entwurf beschränkt sich ausdrücklich auf die Erschwerung des Zugangs zu Internetangeboten mit kinderpornografischen Inhalten, andere rechtswidrige Angebote sind hiervon nicht umfasst. Dennoch stellt sich die Frage der weiteren Entwicklung, wenn die ISP erst einmal die für die Maßnahmen erforderlichen technischen Vorrichtungen angeschafft haben. Denn diese sehen sich nicht nur den Forderungen des Familienministeriums ausgesetzt, sondern auch auf Länderebene werden Sperrungen von Glücksspielangeboten gefordert.

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