Zum Jahreswechsel treten die Reform der Erbschaftssteuer und das BKA-Gesetz in Kraft. Beide Neuregelungen sind erheblich umstritten und es scheint im Bundespräsidialamt zumindest Zweifel an der Verfassungsgemäßheit gegeben zu haben. Der Sprecher des Bundespräsidenten Köhler, Martin Kothé, teilte jedenfalls am Montag in Berlin mit, daß "es bei beiden Gesetzen keine durchgreifenden Bedenken gegeben hatte, die den Bundespräsidenten an der Ausfertigung gehindert hätten".

Daß es keine durchgreifenden Bedenken gegeben hatte, legt zumindest den Schluss nahe, daß Zweifel jedenfalls bestanden. Ohnehin wird mindestens im Falle des BKA-Gesetzes die Politik in Karlsruhe gemacht, die ersten Verfassungsklagen sind bereits angekündigt. Auch für die Erbschaftssteuerreform werden eine Vielzahl von Klagen erwartet. Diese war erst notwendigt geworden, weil das Bundesverfassungsgericht 2006 die alte Regelung gekippt hatte und eine Neuregelung nun dringend notwendig wurde. Denn ansonsten wäre die bisherige Besteuerung zum Jahresende ausgelaufen und dem Staat mehr als vier Milliarden Euro jährlich entgangen.

Fortsetzung folgt.

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