Urteil: Keine Rundfunkgebühr für Internet-PC

Ein Student aus Münster muss keine Rundfunkgebühren bezahlen, obwohl er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem ein Radioempfang möglich ist. Das Verwaltungsgericht Münster hob mit der am Montag bekannt gegebenen und noch nicht rechtskräftigen Entscheidung den Gebührenbescheid des WDR auf.

Laut Gericht wurde damit erstmals in Nordrhein-Westfalen ein Gebührenbescheid für einen internetfähigen PC aufgehoben. Auch wenn nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Geeignetheit eines Gerätes zum Empfang grundsätzlich ausreiche und es auf die konkrete Nutzung nicht ankomme, sei der Kläger nicht rundfunkgebührenpflichtig. Anders als bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten, die in der Regel keine andere Zweckverwendung zulassen, verhalte es sich mit neuartigen multifunktionalen Geräten anders. Hier seien inzwischen neben UMST-Mobiltelefonen und Notebooks sogar Kühlschränke generell empfangstauglich, wenngleich diese Geräte nicht typischerweise für den Rundfunkempfang genutzt werden. Dies gelte auch für internetfähige PCs im Übrigen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Focus online

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