Seit dem 01.07.2008 neu in Kraft:
- Rechtsdienstleistungsgesetz
Danach ist von nun an die unentgeltliche, altruistische Rechtsberatung nicht mehr der Rechtsanwaltschaft vorbehalten, sondern wird grundsätzlich freigegeben. Für die Rechtsberatung im Familien- und Freundeskreis gelten dabei keinerlei gesetzliche Vorgaben. Karitative Einrichtungen, Verbraucherberatungsstellen oder der Mieterbund müssen gewährleisten, dass sie Rechtsdienstleistungen nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen erbringen.Mehr dazu bei beck aktuell
- Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren
Am 01.07.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren in Kraft getreten. Danach können Rechtsanwalt und Mandant in einzelnen Fällen eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbaren. Voraussetzung ist, dass der Mandant aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars vernünftigerweise von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.
Mehr dazu bei beck aktuell
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