Nachträgliche Sicherungsverwahrung auch für Jugendliche

Nachträgliche Sicherungsverwahrung soll künftig auch bei nach Jugendstrafrecht Verurteilten angeordnet werden können. Der Bundestag hat dazu heute ein Gesetz beschlossen. Bislang gibt es – anders als im Erwachsenenstrafrecht – keine Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht. Das heute beschlossene Gesetz ändert dies.

Das neue Gesetz sieht bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht die Möglichkeit vor, am Ende einer verbüßten Haftstrafe gerichtlich die nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen. Es beschränkt sich darauf, die nachträgliche Sicherungsverwahrung einzuführen - anders bei Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht: dort kann im Strafurteil selbst unmittelbar die Sicherungsverwahrung angeordnet oder ein Vorbehalt aufgenommen werden, der eine Anordnung am Haftende ermöglicht.

Mehr dazu: Pressemitteilung des BMJ.

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1: Leider scheint es eine Art

Leider scheint es eine Art Hobby des Gesetzgebers zu sein, Gesetze zu erlassen, die den Aussagen und Meinungen sämtlicher Kriminologen widersprechen.

Traurig.

2: Hübscher wäre es allemal,

Hübscher wäre es allemal, wenn die Jugendanstalten in der Lage wären, die Verurteilten im Laufe von mehreren Jahren zurück auf den rechten Weg zu bringen, anstatt es sich leicht zu machen und die jungen Straftäter ohne Zukunftsperspektive ein halbes Leben lang zu verwahren.

3: Man fragt sich, was hinter

Man fragt sich, was hinter einer solchen Entscheidung des Gesetzgebers dann überhaupt steht. Die zusätzlichen Kosten zu Lasten der Steuerzahler dürften ja enorm sein.

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