Jugendschutz

Der Chaos Computer Club (CCC) Mainz hat sich die Mühe gemacht, und den gegenwärtigen Stand des Entwurfs zum Jugendmedienschutz-Staatsbertrags (JMStV; Stand: 18.02.2010) mit der derzeit geltenden Fassung sowie der vielfach kritisierten Fassung vom 07.12.2009 verglichen und die Änderungen übersichtlich dargestellt.

Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider seien technisch und rechtlich grundsätzlich möglich - so das Ergebnis zweier Gutachten - ein technisches Gutachten von Prof. Dr. Andreas Pfitzmann von der Technischen Universität Dresden sowie ein juristisches Gutachten von Prof. Dr. Dr. Ulrich Sieber, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg -, die die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) jetzt veröffentlicht hat.

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