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1. Zueignungsabsicht liegt dann nicht vor, wenn der Täter die Sache dem Berechtigten nur entzieht oder diesem lediglich wegnimmt, um den Berechtigten zu ärgern. Der auf Hass oder Rachegefühlen beruhende Schädigungswille gegen ein Opfer begründet beim Täter noch keine Zueignungsabsicht. Die Zueignungsabsicht fehlt, wenn der Täter die Sache nur wegwerfen, zerstören oder sonst beseitigen will.

2. Zur Frage der Notwehr gegen eine Beleidigung, die von einem solchen sogenannten „Anti-Schal“ ausgeht.

Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Nauen vom 02.04.2007 – Gz.: 35 Ls 490 Js 22331/06 (42/06) – aufgehoben.

Der Angeklagte ist schuldig der Nötigung.

Holland gegen Italien: Entsprach das 1:0 den Regeln?

Holland hat den Weltmeister Italien bei der Europameisterschaft 2008 in einem beeindruckenden Spiel mit 3:0 geschlagen. Das 1:0 der Holländer aber sorgte für Gesprächsstoff, denn der Torschütze van Nistelrooy schien bei seinem Tor meterweit im Abseits zu stehen. Hinter der Torauslinie lag allerdings noch der von seinem eigenen Torhüter Gianluigi Buffon niedergestreckte Christian Panucci.

Und ein Abwehrspieler kann sich einer Abseitsposition nicht dadurch entziehen, dass er das Spielfeld verlässt.

erklärte DFB-Schiedsrichterlehrwart Eugen Striegl auf Nachfrage der RP online.

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