Januar 2011

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, hat sein Internetangebot von der Internetseite der Stadt Hamburg genommen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die auf dem Internetportal hamburg.de eingesetzte Tracking-Software den datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt. [Update: Es handelt sich hierbei nicht wie ursprünglich behauptet um Google Analytics, sondern um eine Tracking-Software der IVW. Der Schritt des Datenschutzbeauftragten stand insoweit auch nicht in Verbindung mit den Verhandlungen mit Google.

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Vergütung für eine Leistung, die unter Einsatz übernatürlicher, magischer Kräfte und Fähigkeiten erbracht werden soll (hier: Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen), besteht.

Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zugrunde: