August 2010

Wie die Gerichtspressestelle des Oberlandesgerichts Hamburg heute mitteilt, hat das Landgericht Hamburg heute den Antrag der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen.

Die Antragstellerinnen wollten im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes bezogen auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erreichen, dass YouTube verboten wird, insgesamt 75 Kompositionen aus dem von den Antragstellerinnen als Verwertungsgesellschaften beanspruchten Musikrepertoire über den Dienst „You Tube“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Was haben Notburga, Immacolata und Inmaculada gemeinsam?

Wenn Sie jetzt aus der Pistole geschossen antworten können, dass all das Frauennamen sind, die auf 'a' enden, dann haben Sie das Zeug dazu, bei den Call-In-Shows auf 9live und Konsorten richtig abzusahnen.

Allen anderen sei der Artikel von Stefan Niggemeier empfohlen.

Die übrigen gesuchten Frauennamen, die auf 'a' enden, lauteten übrigens Fatoumata, Fearchara, Femmechina, Fionnghuala, Flordeliza, Rizalia, Boglarka. Das lag mir nicht unbedingt auf der Zunge.