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Seval
RA Kadelke
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Gast
März 2010
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger als Sieger feiern - ihre Grundrechte sind gestärkt und der Legislative enge Grenzen für die Einschränkung derselben auferlegt. Die Strafverfolgungsbehörden wird das Urteil weniger freuen. Weniger dürften sich aber auch die von der Vorratsdatenspeicherung massiv betroffenen Internetprovider freuen. Ihnen wurde zunächst ins Stammbuch geschrieben, dass die immensen Kosten für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht übermäßig belastend und damit hinnehmbar seien:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist. Die gespeicherten Daten seien unverzüglich zu löschen.