Oktober 2008

In seinem Urteil vom 28. 5. 2008 - 1 S 174/07 - hatte das LG Rostock über die Wirksamkeit einer Entgeltregelung zu entscheiden, welche von dem Verwender - der Betreiberin eines Internetbranchenbuchs - in der drucktechnischen Gestaltung unauffällig in dem Eintragsformular untergebracht worden ist. Zudem war das Formular mit dem fettgedruckten Hinweis "Eintragungsantrag/Korrekturabzug" überschrieben. Die Klägerin zahlte den Rechnungsbetrag in Höhe von 1.250 EUR für einen "Standard plus Eintrag" zunächst auf eine Mahnung der Beklagten hin, erhob dann aber Klage auf Rückzahlung, da sie sich arglistig getäuscht fühlte. Die kleingedruckten Vertragsbedingungen habe sie nicht beachtet. Dieses Missverständnis sei von der Beklagten beabsichtigt gewesen.

Sex sells...

Über Geschmack lässt sich trefflich streiten. Das zeigt sich auch in der aktuellen Diskussion über einen Beitrag im Blog des Kollegen Siebers. Dessen Beiträge, die sich u.a. durch unzweideutige Titel wie "Rudelbums im Reisebus", "Dresche nach dem Nümmerchen", "Verdacht auf Scheidenpilzverunreinigung" oder "Rechtsanwältin radelt ihre Tochter nackt durch die..." auszeichnen, erfreuen sich offenbar großer Beliebtheit bei den Lesern von jurablogs.com, denn dort belegen sie regelmäßig die vorderen Plätze in der Abrufstatistik.

Deutschland soll für Nazi-Massaker zahlen

Nach dem Grundsatzurteil eines römischen Gerichts werden Tausende Prozesse erwartet. Der Kassationsgerichtshof in Rom, der dem deutschen Bundesgerichtshof entspricht erließ jetzt ein spektakuläres Urteil, das von den Medien und Experten in Italien am Mittwoch als "historische Entscheidung" begrüßt wurde: Deutschland muss für die Nazi-Massaker in Italien zahlen.

Das Urteil ist rechtskräftig. Seine Folgen sind unabsehbar. Beobachter schätzen, dass in Italien nun mehr als zehntausend ähnliche Klagen von Opfer-Angehörigen eingereicht werden. Zudem stärkt die Entscheidung die Rechtsstellung der Familien von etwa 600.000 Italienern, die einst zur Zwangsarbeit ins Dritte Reich verschleppt worden waren.

Eines zieht sich ja wie ein roter Faden durch die Gesetzgebungsverfahren, soweit sie geistige Eigentumsrechte oder neue Medien betreffen. Die Regelungen muten - ob nun durch den immensen Einfluss der Lobyisten oder durch mangelnde Sachkenntnis - wie mit der heißen Nadel gestrickt an und lassen regelmäßig breiten Spielraum für Auseinandersetzungen.

Das VG Berlin ist in einem weiteren Beschluss seiner Linie treu geblieben und hat der Bundesnetzagentur untersagt, Maßnahmen gegen den Telekommunikationsanbieter BT wegen des Unterlassens der Vorhaltung von Anlagen zur Vorratsspeicherung einzuleiten.

Die Vermittlung privater Sportwetten kann auch dann zulässig sein, wenn die zugrunde liegende Gewerbeerlaubnis von einem Hoheitsträger der ehemaligen DDR stammt. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden und betont, dass einer solchen in der DDR erteilten Erlaubnis auch im Hinblick auf die alten Bundesländer Bedeutung zukomme.

Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten?

Urteil: Keine Rundfunkgebühr für Internet-PC

Ein Student aus Münster muss keine Rundfunkgebühren bezahlen, obwohl er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem ein Radioempfang möglich ist. Das Verwaltungsgericht Münster hob mit der am Montag bekannt gegebenen und noch nicht rechtskräftigen Entscheidung den Gebührenbescheid des WDR auf.

Die Datenschutzverstöße bei der Telekom sowie bei T-Mobile haben inzwischen Dimensionen angenommen, die man sich nicht hätte träumen lassen. So sollen Journalisten, Aufsichtsräte, selbst der DGB-Vorsitzende ausspioniert und deren Telekommunikationsverbindungen zum Teil ausgewertet worden sein. Bei T-Mobile wurden 17 Millionen Kundendaten entwendet, darunter auch Name und Adresse von Prominenten mit Geheimnummern, die Öffentlichkeit oder wenigstens die Betroffenen wurden hiervon nicht informiert. Man ging davon aus, daß die Daten nicht veröffentlicht worden seien.

Wie groß die Verunsicherung im Bereich des Widerrufsrechts im Rahmen von Fernabsatzverträgen ist, zeigen die Reaktionen auf den Artikel zum Widerrufsrecht. Neben der korrekt erteilten Widerrufsbelehrung vor und nach Vertragsschluss und den sich hieran anschließenden Fragen nach Beginn und Dauer der Widerrufsfrist bietet auch die juristische Auseinandersetzung darum, ob im Falle des wirksam ausgeübten Widerrufrechtes neben den Rücksendekosten vom Unternehmer auch die bereits bezahlten Hinsendekosten zu übernehmen sind, dem geneigten Leser ausreichend Raum zur juristischen Betätigung.