September 2008

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme unverhältnismäßig ist, berichtet heise online. Die Auflagen für die sechsmonatige Protokollierung seien verfassungswidrig, weil die Inpflichtnahme privater TK-Dienstleister für Sicherheits- und Strafverfolgungsmaßnahmen ohne Entschädigung der beträchtlichen Kosten nicht gerechtfertigt seien.