Prof. Dr. Bernd v. Heintschel-Heinegg, seines Zeichens Vorsitzender Richter am OLG München, hat in seinem Artikel auf dem Beck-Blog ein Plädoyer für eine gesetzliche Regelung der Online-Durchsuchung veröffentlicht. Das wichtigste Argument ist altbekannt:

Angesichts der Bedeutung des Internets für den Terrorismus und konspirativ agierender Terrorverdächtiger sollte der Gesetzgeber alsbald eine gesetzliche Regelung der verdeckten Online-Durchsuchung finden, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt (Ministervorbehalt; Zustimmung der G-10-Kommission des Landtags etc). Nach der Entscheidung des BVerfG müsste dies ohne weiteres möglich sein.

Interessant ist insbesondere die intensive und offene Diskussion, die hierzu in den Kommentaren entbrannt ist.

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1: Nur der guten Ordnung

Nur der guten Ordnung halber. Der Autor war Vorsitzender Richter am BayObLG (welches es schon einige Zeit nicht mehr gibt) und ist es jetzt am OLG München.

2: Sie haben natürlich

Sie haben natürlich vollkommen recht. Copy&Paste sollte nicht dazu verführen, das Nachdenken zu vernachlässigen.

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