Werbung in Tauschbörsen kann wettbewerbswidrig sein

Wie der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. berichtet, ist es dem Telekommunikationsanbieter Arcor durch Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 09.10.2007 - 3-08 O 143/07 - untersagt worden, innerhalb der Internettauschbörse "Bitreactor" für sich zu werben. Damit habe das Landgericht Frankfurt in der vergangenen Woche einem Antrag des IVD auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wegen unlauteren Wettbewerbs stattgegeben.

Die Werbung jedenfalls scheint sich gelohnt zu haben, wenn es Arcor hier zu einer Einstweiligen Verfügung kommen lässt.

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