Ersteigern neuwertiger Ware weit unter Neupreis Hehlerei?

Die auswärtige Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe hat am 28.09. über die Berufung eines 47 Jahre alten Softwareingenieurs zu entscheiden, der vom Amtsgericht Pforzheim wegen Hehlerei zu der Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 30 EUR verurteilt wurde. Er hatte im Sommer 2005 über die Versteigerungsbörse eBay im Internet von einem Anbieter ein als „nagelneu“ angebotenes Navigationsgerät, dessen Neuwert 2.137,00 EUR betragen habe, zum Höchstgebot von 671,00 EUR zuzüglich Versandkosen erworben. Das Gerät war aber tatsächlich zuvor dem Eigentümer gestohlen worden. Das Amtsgericht war zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen hatte, dass das Gerät aus einer Vortat wie etwa einem Diebstahl stammte.

Ein Kamerateam des ZDF ist bereits akkreditiert. Eine gewisse mediale Beachtung dürfte diese Entscheidung finden.

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1: Ist ebay nicht dazu da um

Ist ebay nicht dazu da um das ein oder andere Schnäppchen zu machen ???
Nicht immer nimmt man bei einer weit unter Wert/Neupreis leigender Sache billigend in Kauf, dass diese gestohlen ist.
Mal abgesehen von dieser hier etwas größeren Wertdifferenz, könnte ebay ja gar nicht mehr mit großer Schnäppchenjagd werben ... Anstiftung zur Hehlerei ?!?

2: Wenn das LG diesem

Wenn das LG diesem unsäglichen amtsgerichtlichen Schwachsinn kein unmissverständlches Ende setzt, hat sich ebay - jedenfalls in BaWü - zum großen Teil erledigt.

(Aber ggf. bleibt ja noch die Revision)

3: In dem Fall (bedingten)

In dem Fall (bedingten) Vorsatz zu unterstellen dürfte jedenfalls eine ganze Menge an eBay-Nutzern kriminalisieren.

4: [...] Das Landgericht

[...] Das Landgericht Karlsruhe hat wie erhofft in der Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Pforzheim, das einen 47 Jahre alten Softwareingenieur wegen Hehlerei zu der Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 30 EUR verurteilt hatte, weil er im Sommer 2005 über die Versteigerungsbörse eBay im Internet von einem Anbieter ein als „nagelneu“ angebotenes Navigationsgerät, dessen Neuwert 2.137,00 EUR betragen habe, zum Höchstgebot von 671,00 EUR zuzüglich Versandkosen erworben hatte, den Angeklagten freigesprochen. Das, so das AG Pforzheim, sei Hehlerei. [...]

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