RSS Feeds selbst erstellt

RSS Feeds sind eine tolle Sache. Man kann sich über die neuesten Meldungen seiner bevorzugten Netzangebote mit dem RSS-Reader seiner Wahl komfortabel auf dem neuesten Stand halten, ohne jedes Angebot dafür extra aufrufen zu müssen. Das gilt auch für Urteile. Der Bundesgerichtshof etwa bietet einen solchen Feed auch für seine neusten Entscheidungen an.

Was aber, wenn die bevorzugte Nachrichtenseite oder das Gericht seiner Wahl keinen RSS Feed anbietet? In solchen Fällen kann Feedity eine gute Wahl sein. Im einfachsten Fall gibt man einfach die URL der Nachrichtenseite an und Feedity generiert daraus einen Link, mit dem die Meldungen der Seite als RSS Feed abgerufen werden können. Der lässt sich dann auch in den Feedreader seiner Wahl integrieren.

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