Ab heute: 0 Promille für Fahranfänger

Seit heute ist es geltendes Recht: Für Fahranfänger innerhalb der Probezeit sowie für Jugendliche bis 21 gilt striktes Alkoholverbot am Steuer. Verstöße werden mit 125 Euro Bußgeld und zwei Punkten geahndet. Die Null-Promille-Regelung gilt mindestens bis zum 21. Lebensjahr, ist also nicht ausschließlich an die Probezeit gekoppelt. Wer etwa mit 17 Jahren vorzeitig die Fahrerlaubnis erwirbt und nach zwei Jahren die Probezeit hinter sich lässt, unterliegt der Null-Promille-Regelung dennoch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

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1: Ob's wirklich nützt,

Ob's wirklich nützt, erscheint m.E. mehr als fraglich, aber als ABM für Anwälte auch nicht schlecht.

2: Hier in Washington liegt die

Hier in Washington liegt die allgemeine Grenze bei 0.08. Aber was wirklich abschreckt sind die starken Kontrollen und der Fakt, dass man sofort für mindestens eine Nacht in den Knast geht, wenn man über der Grenze liegt. Ich glaube, das theoretische Verbot ist ein guter Ansatz, aber man muss es auch umsetzen.

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