Ein Theologieprofessor an einer staatlichen Hochschule muss es hinnehmen, wenn das ihm ursprünglich zugewiesene Fach "Neues Testament" entzogen und er aus der Theologenausbildung der evangelischen theologischen Fakultät ausgeschlossen wird, nachdem er sich öffentlich vom Christentum losgesagt hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger war 1983 als Professor an die Universität Göttingen berufen und mit der Vertretung des Faches "Neues Testament" beauftragt worden. 1998 sagte er sich durch verschiedene Veröffentlichungen und öffentliche Erklärungen vom christlichen Glauben los und erklärte, er sei "nicht mehr Glaubender". Die Universität erteilte ihm daraufhin den Auftrag, fortan das Fach "Geschichte und Literatur des frühen Christentums" zu vertreten; dieses Fach ist für angehende Theologen und Religionslehrer kein Prüfungsfach. Hiergegen wandte sich der Kläger mit der Begründung, es handele sich bei der Änderung um einen unzulässigen Eingriff in seine Wissenschaftsfreiheit.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung der Universität bestätigt.

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