Künftig auch Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen

Künftig sollen junge gefährliche Straftäter in nachträgliche Sicherungsverwahrung genommen werden können. Das hat das Bundeskabinett heute in Berlin beschlossen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, in Fällen schwerster Verbrechen auch bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht die nachträgliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung zu ermöglichen, wenn die Tat mit einer schweren seelischen oder körperlichen Schädigung oder Gefährdung des Opfers verbunden war und wegen ihr eine Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren verhängt wurde.

Pressmitteilung des BMJ.

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