Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen eines Organstreitverfahrens entschieden
: Das Sechsundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (AbgG) vom 22. August 2005 (BGBl I S. 2482), wonach Abgeordnete durch Verhaltensregelungen verpflichtet werden können, Nebeneinkünfte offenzulegen, ist verfassungsgemäß. Der Bundestag hat reagiert und die Nebeneinkünfte in einem 3-Stufen-System veröffentlicht. Nicht uninteressant, welche wesentlichen zusätzlichen Einnahmen Abgeordnete zu verzeichnen haben.
Trackback URL für diesen Eintrag:
http://ra-kadelke.de/trackback/25
Kommentar hinzufügen