Kabinett lichtet den Vorschriftenwald

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes des Bundesministeriums der Justiz beschlossen.

Rund 200 Gesetze, Verordnungen und andere Rechtsvorschriften werden gestrichen. Betroffen ist vor allem Recht, das noch aus der Zeit vor der Gründung der Bundesrepublik stammt, und das restliche Besatzungsrecht. Außerdem wird die Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag fortgesetzt. Aufgehoben werden sollen zum Beispiel das Gesetz betreffend den Schutz des zur Anfertigung von Reichbanknoten verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung und die Verordnung über die Einführung der Reichshaushaltsordnung in der Justizverwaltung.

Es ist bereits das zehnte Rechtsbereinigungsgesetz, das die Bundesregierung seit dem Start der Initiative Bürokratieabbau im Jahr 2003 auf den Weg gebracht hat. Das vom Bundesministerium der Justiz für die Rechtsbereinigung entwickelte Konzept ist einfach und (deshalb) erfolgreich: Jedes Ressort durchsucht den Vorschriftenbestand, für den es zuständig ist, nach überflüssigen Gesetzen und Verordnungen. Durch die bisherigen zehn Rechtsbereinigungsgesetze wurden rund 850 Gesetze, Verordnungen und andere veraltete Rechtsvorschriften aufgehoben. Eine Vielzahl weiterer Vorschriften wurde bei Gelegenheit anderer Rechtsetzungsvorhaben bereinigt. Ausgangsbasis der Rechtsbereinigung war ein Bestand von 5.117 Gesetzen und Rechtsverordnungen. Trotz vieler neuer Rechtsetzungsaktivitäten sind heute nur noch 4.587 bundesrechtliche Gesetze und Verordnungen in Kraft (Stand: 18. Januar 2007). Durch das heute beschlossene Rechtsbereinigungsgesetz und das zweite Rechtsbereinigungsgesetz der Bereiche Arbeit und Soziales sowie Wirtschaft und Technologie, das dem Bundestag bereits vorliegt, verringert sich diese Zahl um weitere 263.

„Die erneute Bereinigung des Vorschriftenbestandes ist ein wichtiger Beitrag für eine bessere Rechtsetzung. Es liegt auf der Hand, dass ein durch regelmäßige Rechtsbereinigung gepflegter Normenbestand es erleichtert, die Rechtsordnung verständlich, übersichtlich und zeitgemäß zu gestalten. Deshalb wird dieses Rechtsbereinigungsgesetz nicht das letzte sein“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

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