AG München: Double-Opt-In ist keine unzumutbare Belästigung

In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil hat das Amtsgericht München entschieden, daß der Empfang von unerwünschten E-Mails hingenommen werden muß, wenn diese sich in der Bitte an den Empfänger erschöpfen, mitzuteilen, ob dieser in einen E-Mail-Verteiler aufgenommen werden wolle.

Das Urteil (Az.: 161 C 29330/06) ist rechtskräftig. Das Amtsgericht stellt klar, daß zwar grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch zur Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails bestehe, dieser aber nicht dazu führe, daß jeglicher E-Mail-Verkehr das Risiko von Sanktionen berge.

Näheres hierzu bei Beck Aktuell.

Trackback URL für diesen Eintrag:

http://ra-kadelke.de/trackback/9
Ihre Wertung: Keine Bewertung: 1 (2 votes)

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Erlaubte HTML Tags: <a> <em> <strong> <cite> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd>
  • Zeilen und Absätze werden automatisch erzeugt.

Weitere Informationen über Formatierungsoptionen

CAPTCHA
Diese Frage dient dazu festzustellen, ob Sie ein Mensch sind und um automatisierte SPAM-Beiträge zu verhindern. Warum ist das notwendig?
B
F
P
j
j
h
Geben Sie den Code ohne Leerzeichen ein und achten Sie auf Groß-/Kleinschreibung.