Technische Richtlinie 5.0 zur TKÜV veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hat die neue Version 5.0 der Technischen Richtinie zur TKÜV in ihrem Amtsblatt veröffentlicht.

Die Richtilinie regelt die technischen Einzelheiten der Überwachungseinrichtungen sowie die erforderlichen Eigenschaften der Aufzeichnungsanschlüsse. Die Rechtsgrundlage hierzu findet sich in § 110 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) in Verbindung mit § 11 Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV).

Die Technische Richtlinie steht bei der Bundesnetzagentur zum Download bereit.

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