Vertraglich vereinbarter Gewährleistungsverzicht

Interessant. Laut der Mitarbeiterin im örtlichen magentafarbenen Shop habe ich mit meinem Netzbetreiber vertraglich vereinbart, dass mir keine Gewährleistungrechte gegen ihn zustehen und ich Ansprüche wegen Mängeln am Vertragshandy alleine im Rahmen der Garantie des Herstellers diesem gegenüber innerhalb der Garantiedauer von einem Jahr geltend machen kann. Danach seien nur noch kostenpflichtige Reparaturen möglich.

Bei dieser Aussage blieb die Mitarbeiterin auch noch, nachdem sie mit ihrem Vorgesetzten sowie der Serviceabteilung Rücksprache gehalten hat.

Warum bekommt man solche Aussagen nur auch auf Nachfrage nie schriftlich?

Ich habe es nochmal höflich bei einem anderen mangentafarbenen Shop in der Stadt versucht und erwarte einen Rückruf. Irgendwie schwant mir aber, die ganze Sache wird einen Schriftwechsel nach sich ziehen...

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1: Ein anderer Mobilfunkanbieter

Ein anderer Mobilfunkanbieter geht auch davon aus, dass die Gewährleistungsklausel in den eigenen AGBen ("Der Kunde hat das Recht auf Nacherfüllung...") dazu führe, dass der Kunde nur die Garantie in Anspruch nehmen könne...

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