Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. kritisiert das Vorgehen des Bundeskriminalamtes bei der Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen. Das Bundeskriminalamt erarbeitet ohne Rechtsgrundlage eine technische Richtlinie, denn das entsprechende Bundesgesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Darüber hinaus wurde die Richtlinie als Verschlusssache klassifiziert, so dass eine Diskussion in der Öffentlichkeit nicht möglich ist.

Trackback URL für diesen Eintrag:

http://ra-kadelke.de/trackback/188
Noch keine Bewertungen

1: Die EU hatte eine Liste der

Die EU hatte eine Liste der Gegenstände, die nicht ins Handgepäck dürfen als geheim aber verbindlich klassifiziert. Das Ergebnis war, dass die Liste mangels Publikation vor Gericht als nicht existent angesehen worden ist. (http://www.tagesschau.de/ausland/eughurteil104.html)

Ich könnte mir vorstellen, dass es dieser Richtlinie genauso geht. Schließlich können Gesetze nur über Veröffentlichung in Kraft treten.

Neben der fehlenden Publikation der Richtlinie bleibt die Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör: Ein Provider muss die effektive Möglichkeit haben rechtlich dagegen vorgehen zu können. Falls er die Richtlinie keinem Anwalt und keinem Richter zeigen darf, ist sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt (Art 103 (1) GG, Art. 6 EMRK)

Insgesamt also dilletantisch - aber warum?

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Erlaubte HTML Tags: <a> <em> <strong> <cite> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd>
  • Zeilen und Absätze werden automatisch erzeugt.

Weitere Informationen über Formatierungsoptionen

CAPTCHA
Diese Frage dient dazu festzustellen, ob Sie ein Mensch sind und um automatisierte SPAM-Beiträge zu verhindern. Warum ist das notwendig?
Image CAPTCHA
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild zu sehen sind.