Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird am Dienstag, 3. März 2009, 10:00 Uhr, sein Urteil zum Einsatz von Wahlcomputern in Deutschland verkünden. Die Beschwerdeführer hatten unter anderem vorgebracht, die Wahl sei intransparent, weil der Wähler nicht nachvollziehen könne, was bei der Stimmabgabe im Inneren des Computer passiere.
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