Kein Führerscheinentzug trotz 2,12 Promille

Trotz 2,12 Promille am Steuer hat ein Student seinen Führerschein bereits nach einem zweimonatigen Fahrverbot wieder zurückbekommen. Grund für die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf war der völlig geänderte Lebenswandel des reumütigen Autofahrers bereits während des Gerichtsverfahrens.

In dem verhandelten Fall war der Autofahrer mit 2,12 Promille von der Polizei gestellt worden. Dieses Erlebnis schockierte den Betroffenen so stark, dass er fortan keinen Tropfen Alkohol mehr anrührte, therapeutische Hilfe suchte und an einer Rehabilitationsmaßnahme für alkoholauffällige Autofahrer teilnahm. Seine Abstinenz wies er durch Laborbefunde von Blutuntersuchungen nach.

Mehr dazu bei Focus online.

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1: Liese sich dieses Prinzip

Liese sich dieses Prinzip auch auf Steuerbetrüger, Falschparker, Mörder und Gewaltäter ausweiten..?

#k.

2: Nicht ganz, hier ergibt es

Nicht ganz, hier ergibt es sich ja aus direkt aus dem Gesetz (§ 69 StGB), der dortige Absatz 2 zählt hier Regelbeispiele auf, von denen eines verwirklicht worden ist. Dennoch bleibt dem Gericht zu prüfen, ob zum Zeitpunkt der Hauptverhandelung (nicht der Tathandlung) der Täter ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges ist.

Im übrigen kennt das deutsche Strafrecht sowohl auf der Schuldebene als auch bei der Strafzumessung ähnliche Prinzipien.

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