Über Geschmack lässt sich trefflich streiten. Das zeigt sich auch in der aktuellen Diskussion über einen Beitrag im Blog des Kollegen Siebers. Dessen Beiträge, die sich u.a. durch unzweideutige Titel wie "Rudelbums im Reisebus", "Dresche nach dem Nümmerchen", "Verdacht auf Scheidenpilzverunreinigung" oder "Rechtsanwältin radelt ihre Tochter nackt durch die..." auszeichnen, erfreuen sich offenbar großer Beliebtheit bei den Lesern von jurablogs.com, denn dort belegen sie regelmäßig die vorderen Plätze in der Abrufstatistik. Auch in der aktuellen Monatsstatistik ist der Kollege gut vertreten und in der Liste der "Besten Blogs der letzten 7 Tage" liegt er aktuell auf Platz 2.
Auch wenn über die Qualität der Inhalte und die referenzierten Quellen die Meinungen auseinander gehen, so bestätigt sich doch eigentlich nur längst bekanntes: Schlüpfrige Inhalte ziehen die Massen an und diesem Reiz entziehen sich auch Akademiker und insbesondere Juristen nicht. Rückschlüsse auf die Qualität der Rechtspflege lassen sich aus solch banalen Erkenntnissen nicht ziehen.
Am Ende des Tages gibt aber der Erfolg - gemessen am Leserzuspruch - dem Kollegen Recht.
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streitereien
von kbmech.twoday.net am 28. Oktober 2008rechtsanwalt brodehl fasst den schwelenden streit in der blawgospäre zusammen und bringt es auf den punkt: so ein streit ist unnütz.
es ging wohl um die kommentierung des beitrags 'rudelbums im reisebus' aus dem blog 'strafprozesse ...' durc...
Schundfilter - Ein Drama in 10 Links
von RA-Blog am 25. Oktober 2008Es war einmal auf Jurablogs.com:
RA S.: Rudelbums! Geschlechtskrankheiten! Juristische Dienstleistungen!
RA H.:
1: Sex sells ... klappt aber
Sex sells ... klappt aber nicht immer. ;-)
2: Sie müssen bei den
Sie müssen bei den Überschriften von den Großen lernen ;-) Einige erfolgsversprechende Beispiele sind im Text vorhanden.
3: Ganz stolz bin ich
Ganz stolz bin ich auf:
"Italienische Behörde zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit erhält weiteres Hochgeschwindigkeitsverkehrsmittel"
Vielleicht mache ich das zu meinen neuen Überschriftenstil, der "Kollege" H. aus B. hat mich so tief getroffen, dass ich mich zur Zeit noch nicht traue, wieder auf mein unterirdisches Niveau herabzusinken.
Obwohl die Mühe, die ich mir für die Niveaulosigkeit gebe, sich bisher fast immer besser ausgezahlt hat als das gestelzte Zeug, das anderweitig erdacht wird.
4: "Sex sells" trifft auf Ihre
"Sex sells" trifft auf Ihre Überschrift zu und wird insoweit auch von niemandem beanstandet. Gegenstand der an Herrn Siebers geübten Kritik ist dieshalb auch nicht dies, sondern eine gewisse Obsession an Themen mit Sexualbezug, von der man mit gutem Grund des Ansicht sein kann, dass sie außerhalb eines bei jurablogs gelisteten Blogs ausgeübt werden sollte.
5: Wer entscheidet denn, was die
Wer entscheidet denn, was die qualitativen Mindestanforderungen an ein Blog sind, welches in jurablogs gelistet sein darf?
6: Es ist ja nicht so, dass ich
Es ist ja nicht so, dass ich da Einfluss drauf hätte. Ich hab Jurablogs schlicht als RSS-Feed abonniert und erhalte daher täglich 10 Einträge von irgendwo her. Ich persönliche könnte gut auf Einträge mit Quellen wie Express, BILD oder Coupé verzichten...
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