Die Vermittlung privater Sportwetten kann auch dann zulässig sein, wenn die zugrunde liegende Gewerbeerlaubnis von einem Hoheitsträger der ehemaligen DDR stammt. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden und betont, dass einer solchen in der DDR erteilten Erlaubnis auch im Hinblick auf die alten Bundesländer Bedeutung zukomme.

Unter Hinweis auf DDR-Recht hatten mehrere Betreiber von Annahmestellen in Baden-Württemberg gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe geklagt, das ihnen ebenso wie die Stadt Neckarsulm die Vermittlung untersagt hatte. Die Unternehmer hatten ihre Kunden an die Sportwetten Gera GmbH (Thüringen) vermittelt, die eine Gewerbeerlaubnis aus der Zeit vor der Wiedervereinigung besitzt. Diese sei durch den Einigungsvertrag von BRD und DDR gedeckt, urteilte das Gericht und hob die Verbote auf.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: SZ online.

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