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Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten?

Das Bundesjustizministerium hat zu diesen Fragen einen Leitfaden erstellt, der über über diese Fragen aufklären und Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt dabei helfen soll, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten. Rechtsverbindlich ist dieser Leitfaden freilich nicht, diesen Anspruch hat er aber auch nicht. Vielmehr sollen Gewerbetreibende in die Lage versetzt werden, Gefahren zumindest zu erkennen. Den Gang zum Anwalt ersetzt das Dokument daher im Einzelfall nicht.

Quelle: BMJ

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