Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme unverhältnismäßig ist, berichtet heise online. Die Auflagen für die sechsmonatige Protokollierung seien verfassungswidrig, weil die Inpflichtnahme privater TK-Dienstleister für Sicherheits- und Strafverfolgungsmaßnahmen ohne Entschädigung der beträchtlichen Kosten nicht gerechtfertigt seien.
Derweil liegt eine Regelung zur angemessen Kostenerstattung für die Hilfspolizeidienste der TK-Unternehmen weiter auf Eis.
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VG Berlin entscheidet erneut gegen Pflicht zur Umsetzung der Vor
von RA Kadelke am 22. Oktober 2008Das VG Berlin ist in einem weiteren Beschluss seiner Linie treu geblieben und hat der Bundesnetzagentur untersagt, Maßnahmen gegen den Telekommunikationsanbieter BT wegen des Unterlassens der Vorhaltung von Anlagen zur Vorratsspeicherung einzuleiten.
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