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Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg haben heute Verhandlungen in der Klage Irlands gegen die von der EU im Jahr 2005 beschlossene verpflichtende Speicherung von Telekom- und Internet-Verbindungsdaten begonnen. Irland bestreitet in dem Verfahren (C 301/06) die Rechtsgrundlage, auf der die EU-Innenminister und das Europaparlament eine solche Regelung verabschiedet haben. Auch wenn die Klage eher verfahrensrechtliche als datenschutzrechtliche Fragen behandelt, sieht eco in kritischen Fragen des Gerichts ein Signal:

Europarechtsexperten haben von Anfang an davor gewarnt, dass der Richtlinie die vertragsrechtliche Grundlage fehlt. Rat und Europaparlament haben aber auch dramatisch unterschätzt, wie weitgehend eine flächendeckende und verdachtsunabhängige Speicherung aller Kommunikationsverbindungen in die in der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegten Grundrechte eingreift. Erst am 14. Oktober wird der Generalanwalt seine Schlussanträge stellen. Das kommt für die deutsche Internetwirtschaft viel zu spät, die ja schon ab Januar 2009 zur Speicherung verpflichtet ist.

Das führe dazu, daß die Mitgliedsunternehmen des eco bis 2009 322 Millionen Euro in neue Technik investieren müssen auf Grundlage einer Verpflichtung, deren Rechtmäßigkeit vorliegend in Zweifel gezogen wird.

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