Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider seien technisch und rechtlich grundsätzlich möglich - so das Ergebnis zweier Gutachten - ein technisches Gutachten von Prof. Dr. Andreas Pfitzmann von der Technischen Universität Dresden sowie ein juristisches Gutachten von Prof. Dr. Dr. Ulrich Sieber, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg -, die die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) jetzt veröffentlicht hat. Allerdings seien solche Verfügungen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und böten diverse Umgehungsmöglichkeiten. Die KJM setzt daher auf den Dialog mit den Providern fordert diese auf,

unzulässige und jugendgefährdende Angebote im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) im Rahmen freiwilliger Selbstverpflichtung zu sperren, so wie es bereits von Suchmaschinenbetreibern gehandhabt wird.

Sperrungsverfügungen kämen aber als "ultima ratio" für die KJM in Betracht, wenn alle anderen Mittel fruchtlos blieben.

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