Schnäppchenjäger dürfen sich freuen: Wenn ein Verkäufer bei einer Versteigerung über das Internetauktionshaus Ebay einen viel zu niedrigen Erlös bekommt, ist der Verkauf nach einem Bericht der Financial Times Deutschland trotzdem gültig. Zähneknirschend muss er die niedrige Kaufsumme akzeptieren. Der Käufer hatte im vorliegenden Fall ein Auto zum Preis von 100 EUR erstanden, der Verkäufer weigerte sich, den Kaufvertrag zu erfüllen, weil er von der Auktion gar nichts gewusst habe. Dem Verkäufer war zum Verhängnis geworden, daß er die Auktion nicht unverzüglich angefochten habe, nachdem er Kenntnis hiervon erlangt habe. (Aktenzeichen 223 C 30.401/07)
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