Nachträgliche Sicherungsverwahrung soll künftig auch bei nach Jugendstrafrecht Verurteilten angeordnet werden können. Der Bundestag hat dazu heute ein Gesetz beschlossen. Bislang gibt es – anders als im Erwachsenenstrafrecht – keine Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht. Das heute beschlossene Gesetz ändert dies.
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