Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.
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RA Kadelke
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Haftung
Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.
Haftungsauschlüsse wirksam zu formulieren, ist nicht ganz einfach. Schwieriger, als es sich das Auto & Technik Museum Sinsheim vorstellt, ist es allemal. Man sollte hier aber jedenfalls auf der Hut vor den allgegenwärtigen Museumswärtern sein.
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