Einwilligung

Der BGH hat dem Betreiber des Kundenbindungs- und Rabattsystems "Payback" die formularmäßige Verwendung einer Klausel, mit welcher Kunden in die Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Werbung und Marktforschung einwilligen sollten, für unvereinbar mit dem gesetzlichen Leitbild, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, erklärt. Die Klausel lautet wie folgt:

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