Februar 2009

Neues Skript zum Internetrecht steht zum kostenlosen Download bereit

Seit gestern steht die Neufassung des kostenlosen Skripts zum Internetrecht auf den Seiten der Uni Münster zum Download bereit. Berücksichtigt wurden nach Angaben des Verfassers, des Münsteraner Universitätsprofessors Dr. Thomas Hoeren, mehr als 200 aktuelle Urteile sowie die zahlreichen neuen Gesetze des Jahres 2008 (zum Beispiel das neue Werberecht, das neue Urheberrecht mit Umsetzung Enforcement-Richtlinie). Ebenfalls Eingang fand die aktuelle Diskussion in Brüssel und Berlin über neue Richtlinien und Gesetze (etwa im Datenschutzrecht, Verbraucherschutzrecht, Novellierung der Internethaftung).

Patient zahlt nicht: Zahnarzt entfernt gewaltsam Prothese

In einem ungewöhnlichen Fall ist jetzt das Urteil gesprochen worden, wie topnews.de berichtet. Ein Zahnarzt muss eine Geldstrafe von 6.000 Euro zahlen, weil er seiner Patientin an deren Wohnungstür die Prothese aus dem Mund entfernt hatte. Die Frau wollte bzw. konnte die fehlenden 700 Euro für die Behandlung nicht zahlen.

Quelle: www.die-topnews.de

Der Chaos Computer Club hat einen Vertragsentwurf veröffentlicht, bei dem es sich nach Angaben des CCC um den Vertragsentwurf zur freiwilligen Selbstverpflichtung der Internetserviceprovider (ISP) handeln soll. Diese freiwillige Selbstverpflichtung ist immer wieder von Politik und Ermittlungsbehörden gefordert worden und soll sicherstellen, daß die ISP gleichsam auf Zuruf des BKA ohne weitere Prüfung den Zugang zu Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten sperren. Die Art der Sperrung ist dabei den ISP anheim gestellt, muß sich aber "mindestens auf Ebene des vollqualifizieren Domainnamen" bewegen, sprich, es ist mindestens eine DNS-Sperre gefordert.

Der ganz normale Wahnsinn

Es ist Montagmorgen, ein Blick auf heise.de zeigt die neuesten Entwicklungen in der IT-Welt und ich stelle fest, daß Meldungen, die mich noch vor wenigen Jahren aufgeschreckt hätten, in der heutigen Zeit fast schon Randnotizen darstellen:

  • Gutachten: Rechtliche Bedenken gegen Internet-Sperren

    Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) strebt eine Blockade von Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten an, doch mehrere Gutachten, die heise online vorliegen, äußern erhebliche Zweifel an der rechtlichen Durchführbarkeit.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird am Dienstag, 3. März 2009, 10:00 Uhr, sein Urteil zum Einsatz von Wahlcomputern in Deutschland verkünden. Die Beschwerdeführer hatten unter anderem vorgebracht, die Wahl sei intransparent, weil der Wähler nicht nachvollziehen könne, was bei der Stimmabgabe im Inneren des Computer passiere.