Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP zu Sperrungsverfügungen im Internet liegt nun laut heise.de vor. Danach sehe die Bundesregierung eine solche Verfügung als letztes Mittel gerechtfertigt, wenn eine hierzulande illegale Tat im Ausland begangen und dort nicht als Rechtsverletzung angesehen werde.
Im übrigen wiederholt die Bundesregierung in ihrer Antwort offensichtlich die vom BGH altbekannten, dennoch umstrittenen Argumente zur Störerhaftung der Provider - die der BGH ja nun in dieser Form gar nicht mehr vertritt.
Trackback URL für diesen Eintrag:
http://ra-kadelke.de/trackback/105
Kommentar hinzufügen