Wer eine Sache kauft, kann diese Sache innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung gegen Erstattung des Kaufpreises an den Verkäufer zurückgeben. Ohne daß weitere Umstände hinzutreten, stimmt aber an dieser Aussage zunächst gar nichts.
Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten, das ist einer der ehernen Grundsätze der Juristerei. Die Gelehrten bemühen an dieser Stelle gerne die lateinische Entsprechung "pacta sunt servanda". Damit ist klargestellt, daß ein einmal wirksam geschlossener Vertrag einzuhalten ist, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu.
Denkbar sind solche besonderen Umstände in vielen Variationen, manche hat das Gesetz auch speziell geregelt. Hierzu gehören die Fälle, in welchen der Gesetzgeber den Verbraucher besonders schützen will, weil dieser zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in einer gegenüber dem Vertragspartners schwachen Position war. Eine solche Lage liegt etwa vor, wenn der Verbraucher durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung, anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen zu einem Vertrag bestimmt wird. Dann steht dem Verbraucher ein Widerrufs- oder ein Rückgaberecht zu (was zwei verschiedene Dinge und ggf. Stoff für eine weitere Folge in dieser Reihe sind), § 312 BGB.
Eine vergleichbare Regelung gibt auch für den Bereich der Fernabsatzverträge, bei welchen der Vertrag über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird (§ 312d BGB). Das betrifft also auch die vielen Fälle des Kaufs über das Internet. Neben diesen Regelungen gibt es noch weitere.
Keine solche gesetzliche Ausnahmeregelung besteht aber für den Kauf etwa im Kaufhaus. Soweit hier Kaufverträge rückgängig gemacht werden, ohne daß die Sache einen Mangel hat oder eine andere Leistungsstörung vorliegt, beruht die Rückabwicklung entweder auf Kulanz des Verkäufers oder auf dessen freiwilliger Leistung (zu der er sich u.U. selbst in AGB verpflichtet hat).
Aber Vorsicht: Nur die Werbung mit einem Rückgaberecht im Kaufhaus berechtigt nicht per se zur Rückgabe. Hält der Händler dieses Versprechen nicht ein, liegt u.U. nur ein Fall des unlauteren Wettbewerbs vor, ohne daß der Verbraucher aber selbst ein klagbares Recht auf Umtausch erwirbt.
Übrigens sind auch 14 Tage nicht immer richtig. Je nach Sachlage können daraus auch ein Monat oder sechs Monate werden.
Siehe hierzu auch:
Vorlage an EuGH: Hinsendekosten im Falle des Widerrufs zu erstatten?













1: Ohhh ja, die Mandanten habe
Ohhh ja, die Mandanten habe ich regelmäßig, die meinen, sie könnten alles und immer zurückgeben.
Neulich meinte eine sogar, sie könne zwei Wochen von einem unterzeichneten Mietvertrag Abstand nehmen ...
2: Das wirklich Schlimme sehe
Das wirklich Schlimme sehe ich darin, dass gerade die Presse dies immer wieder der Bevölkerung "ins Ohr bläst". Ich sag immer nur dazu: gefährliches Halbwissen...
3: "Übrigens sind auch 14 Tage
"Übrigens sind auch 14 Tage nicht immer richtig. Je nach Sachlage können daraus auch ein Monat oder sechs Monate werden."
...oder aber noch viiiel länger! Dass man immer wieder diesen Quatsch mit den sechs Monaten liest, liegt an der unglücklichen Formulierung von § 355 Abs. 3 BGB:
"Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist..." Man lese bitte Satz drei!!! Satz drei ist das Eigentliche, für Satz 1 gibt es fast keine Verwendung, höchstens vielleicht, wenn eine ordentliche Widerrufsbelehrung gegeben ist, aber im Fernabsatzgeschäft gegen einbe sonstige Informationspflicht verstoßen wurde.
Der Gesetzgeber hatte zuerst Satz 1 eingefügt. Als sich dann herausstellte, das der gegen europarechtliche Vorgaben verstieß, hat er Satz drei eingefügt. Dabei ist dieser verwirrende Wortlaut herausgekommen, und nun liest man überall etwas von diesen sechs Monaten.
4: Sie haben
Sie haben selbstverständlich Recht. Ich sprach allerdings von der Widerrufsfrist. Die beträgt maximal sechs Monate. Sie beziehen sich auf den Fristbeginn, der sich in der Tat sehr weit nach hinten verschieben kann. Dennoch wäre es verfehlt, etwa von einer "unbefristeten Widerrufsfrist" zu sprechen.
5: Ich habe ein elektrisches
Ich habe ein elektrisches Gerät gekauft. Bei der Inbetriebnahme stellte ich fest, dass einige Funktionen des Gerätes nicht gegeben waren. Nach weniger wie 24 Stunden wurde ich bei dem Markt vorstellig, um den festgestellten Mangel aufzuzeigen und dass Gerät umzutauschen bzw. zurückzugeben. Beide Möglichkeiten wurden mir vom Leiter dieser Verkaufseinrichtung versagt. Er bestand auf die Möglichkeit der zweimaligen Nachbesserung im Rahmen des Gewährleistungsrechtes. Muß ich mich als Kunde darauf einlassen?
6: @5: Ja, darauf werden Sie
@5: Ja, darauf werden Sie sich wohl einlassen müssen, §§ 439, 440 BGB.
7: '@7: Das wäre ein Mangel
'@7: Das wäre ein Mangel und daher ein Fall für das Gewährleistungsrecht. Das bietet neben dem Rücktritt auch Nacherfüllungs- sowie Schadensersatzansprüche.
8: Wie sieht es bei
Wie sieht es bei offensichtlich irreführender Beratung vor dem Kauf eines Gerätes aus: Der Verkäufer sprach von einer exzellenten Wiedergabe des Diascanners, das Bild im PC sähe genauso aus wie das Original-Dia. In Wirklichkeit stimmen weder Farben noch Helligkeit/Ausleuchtung. Ein vorheriges Ausprobieren war natürlich nicht möglich. Kann ich auf Rücknahme des Gerätes bestehen?
9: @8: Auch das kann ein
@8: Auch das kann ein Sachmangel sein, § 434 BGB.
10: Hallo, Ein Käufer hat über
Hallo,
Ein Käufer hat über eBay eine Ware erworben und bezahlt. Die Ware wurde defekt ausgeliefert (Tranportschaden) und die Annahme verweigert. DHL belastet mich (Absender)nun mit Extrakosten.
Zahlen und mundhalten ??!
MfG
P.Zechner
11: In eigener Sache: Liebe
In eigener Sache:
Liebe Leser, haben Sie bitte dafür Verständnis, daß ich konkrete Rechtsfragen in den Kommentaren nicht beantworten kann. Wenn die Fragen von allgemeinem Interesse sind, greife ich jedoch Anregungen für neue Beiträge gerne auf.
12: zu 5 zusätzliche
zu 5 zusätzliche Anfrage:
Welcher Zeitraum für die Nachbesserung ist für den Kunden zumutbar?
13: Sie haben völlig recht,
Sie haben völlig recht, wenn Sie über eine unzureichnede Umsetztung des Rückgaberechts sprechen.
Ich hatte als Verkäufer bei ebay einen CD Player im Verkauf - ein spezielles Gerät, wobei der Verkauf einem Werksvertrag entsprach. Dennoch erlaubte sich der Käufer das Rückgaberecht einzuräumen.
Er war bei einem Anwalt und dieser machte mich darauf aufmerksam, dass ich dem Rückgaberecht des Käufers stattgeben muss, ansonsten würde er mich mit eine negativen Unterlassungsklage bei Gericht verklagen.
Wohlgemerkt hatte ich aber in meinen AGBs stehen, das es ein Werksvertrag ist un dich keine Rückgabe gewähre.
So also muss man sich in unserem Rechtsstaat als Verkäufer den unseriösen Verkäufern geschlagen geben!
14: Hallo ich habe eine Frage
Hallo
ich habe eine Frage bezüglich der Rückgabe von dem Kunden.
In dem Rückgabegesetz steht doch drinn das wenn der Kunde eine Ware zurückgiebt unter dem Wert von 40,00 Euro dann muß er den Rückversand zahlen.
Was ist den mit dem Hinversand was der _Kunde schon bezahlt hat und die Ware über 40,00 euro gekostet hat .
Die Rückversandkosten muß ja ich übernehmen was ist den mit den Hinversandkosten trägt die der Kunde oder muß ich Ihm die auch erstatten ?
15: Darüber wird
Darüber wird gestrittten:
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1393
16: Wenn ich in einem
Wenn ich in einem Vier-Augen-Gespräch dem Verkäufer eines Fachgeschäftes erläutere, für welche Art Gartengrün ich einen erworbenen Häckseler benötige und es stellt sich heraus, dass dieses Gerät nicht das erwartete Ergebnis bringt, habe ich ein Recht, den Kaufgegenstand zurückzugeben und wenn ja, wann muß ich dieses Recht geltend machen?
17: Ich habe eine Frage. Meine
Ich habe eine Frage.
Meine Eltern kauften mir als Überraschung einen Couchtisch. Leider nicht mein Geschmack und zudem noch viel zu groß für mein Wohnzimmer. Das Möbelgeschäft will den Tisch nur Originalverpackt zurücknehmen und auch dann nur gegen einen Einkaufgutschein. Leider ist die Verpackung nicht mehr da. Habe ich eine Chance den Tisch (150Euro) auch ohne Verpackung zurückzugeben?
18: Die Antwort ergibt sich
Die Antwort ergibt sich bereits aus dem Artikel. Ein Widerrufsrecht steht Ihren Eltern allenfalls unter den oben genannten Voraussetzungen zu (z.B. beim Onlinekauf). Beim Kauf im Laden sind Sie auf Kulanz des Händlers angewiesen.
19: Hallo hätte auch mal eine
Hallo hätte auch mal eine Frage.
Mein Mann hat in Juli 2007 einen Motor-Roller gekauft, dieser ist jetzt uzm 3. mal in der Werkstatt. 2 mal musste er abgeschleppt werden.
Hat zum 2 mal probleme mit der Zündung.
Haben wir das Recht diesen Roller zurück zugeben?
Und anspruch auf ersatz Roller, wären der Reperatur?
Das ganze ist noch in der Garantiezeit.
20: Wenn man ein elektronisches
Wenn man ein elektronisches Gerät im Internet kauft und es stellt sich als dekeft heraus, ist hier dem Verkäufer das Recht der Nachbesserung zu zugestehen oder kann man es einfach zurückgeben?
Danke für die Antwort
21: Das Widerrufsrecht kann
Das Widerrufsrecht kann unabhängig von einem Sachmangel ausgeübt werden. Nach Ablauf der Widerrufsfrist bleibt nur die Gewährleistung und hier ist eine Nachbesserung möglich.
22: Guten Tag! Nach einem
Guten Tag!
Nach einem Vertragsabschluss in einem Geschäft wird die Ware hergerichtet bzw. auf Wunsch des Kunden geändert.
Bis zur Auslieferung/Verfügbarkeit der Ware verstirbt der Kunde.
Meiner Meinung liegt hier ein besonderer Umstand vor.
Oder geht die bestellte Ware in die Erbmasse ein?
23: hallo habe ein klimagerät
hallo habe ein klimagerät gekauft und es entspricht nicht meiner vorstellung in leistung, und installation des abluftschlauches und wüde es zurück geben wollen.habe ich da eine anspruch darauf?
24: ich stecke gerade in einem
ich stecke gerade in einem sehr komplizierten unterfangen..
also: ich hab individuelle stempel bestellt (also welche die extra auf mich zurechtgeschnitten wurden) und 20min später eine email geschickt, dass die ware am 03.07 gebraucht wird und wenn sie danach kommt können se sie gleich behalten.. naja, ware ist am 4.7 gekommen....
der verkäufer sagt aus er habe diese email nie erhalten
was tun? ist hier §355 einschlägig?
wäre für hilfe wirklich dankbar!
mfg
jb
25: Hallo, habe ich
Hallo,
habe ich uneingeschränktes Rückgaberecht, wenn ein Ersatzteil entgegen einer mündlichen Preisvereinbarung über 300% mehr kostet?
In diesem Fall hatte ein Autohaus Eur 20,- netto für dieses Teil an den Großhändler zu entrichten und möchte nun Eur. 79,95 brutto von mir.
MfG
BS
26: Hallo, ich habe gestern einen
Hallo, ich habe gestern einen Kinderfahrradsitz erstanden, welches nicht der aktuellen Prüfnorm von 2004 entspricht. Habe ich das Recht die Ware umzutauschen?
Danke schön und mit freundlichen Grüßen
27: Sehr geehrter Herr
Sehr geehrter Herr Kadelke,
als Mieter einer Wohnung habe ich von einer Messdienst-Firma die Aufforderung erhalten, an einem bestimmten Tag ( in 7 Tagen) meine Wohnung zugänglich zu machen, da die Wasseruhren ausgewechselt werden müssen. Mit dem Kommentar, dass jede weitere Anfahrt Kosten verursachen würde.
Wäre es nicht richtig, dass die Firma vor der Aufforderung den Termin mit mir persönlich abstimmt und muss ich die Extranfahrt bezahlen, wenn ich keinen Urlaubstag bekomme?
Besten Dank für die Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Peter Litun
28: Ich habe folgendes
Ich habe folgendes Problem.
Ich kaufte mir vor etwa 6 Wochen einen Blu-Ray-Player. Am zweiten Tag wollte ich meiner erste DVD schauen, der Player gab den Film jedoch aber der Hälfte etwa fehlerhaft wider (Zeit im Display blieb stehen, Kapitel der Disk sprangen eigenhändig rum). Die Disk lief jedoch auf zwei anderen Playern einwandfrei.
Ich brachte den Player zurück ins Geschäft, wollte mein Geld zurück, doch der Verkäufer bestand auf sein Recht und schickte das Gerät ein. Heute sollte ich den Player (nach 2,5 Wochen Wartezeit) wieder abholen. ich nahm den besagten Film gleich mit und testete die DVD direkt im Laden. Wieder trat der gleiche Fehler auf. Nach einigen heftigen Diskussionen mit dem Chef (ich bot ihm an, die DVD doch auf anderen Playern zu testen, wenn er mir nicht glaube, dass sie fehlerfrei sei, entgegnete dieser mir, er habe nun keine Zeit mehr) bestand man darauf, das Gerät ein zweites Mal einzuschicken. Dieses Recht steht dem Verkäufer leider auch zu, wenn ich mich nicht irre. Meine Frage ist jetzt nur folgende:
Habe ich nun beim nächsten mal auch tatsächlich das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen, sollte der Player die Disk erneut nicht richtig abspielen?
Ich will sichergehen, dass das Recht/Gesetz auf meiner Seite ist und ich mir ncihts erzählen lassen muss!
Danke im Vorraus
29: Hallo, ich habe mir gestern
Hallo,
ich habe mir gestern in einer Boutique einen teueren Mantel gekauft. Zuhause habe ich festgestellt, dass er mir für den Winter zu dünn/kalt ist. Heute wollte ich den Mantel mit der o. g.Begründung zurück geben. Die Verkäuferin und der Inhaber verweigerten die Geldrückgabe, boten mir aber einen Geldgutschein an. Da ich zu selten in dieser Stadt bin und bisher noch nie in dieser Boutique eingekauft habe und der Mantel einfach zu teuer war kann ich mit einem solchen Gutschein nichts anfangen. Wie komme ich also an mein Geld zurück?
bitte um schnelle Antwort
Grüße
J. Schmidt
30: Hallo! ich habe eine
Hallo! ich habe eine wichtige frage aber finde keine passende antwort im Internet deswegen frag ich mal hier nach!!
Also:
ich habe mir vor 8 tagen ein paar schuhe im Laden gekauf bei der vorherigen anprobe teilte ich der verkäuferin mit das die schuhe an den seiten drücken
( schuhgröße war die richtige) sie meinte dazu das sei bei manchen schuhen normal das würde sich beim tragen mit der zeit verbessern also das es nicht mehr drücken würde nun hatte ich die schuhe gekauft weil es solle ja weggehen beim tragen nun nach 8 tagen immer noch schmerzen am fuß wollte ich sie heute zurrückgeben frist laut kassenzettel reklamation umtausch nach 10 tagen habe ich eingehalten die verkäuferin verweigert aber die rückgabe mit der begründung das sie getragen worden seihen aber ich sollte sie ja tragen damit ich weriß das das drücken am Fuß ja besser wird!°! logisch!!!
so sie hatt sie geweitet und drückt immer noch und sie verweigert immernoch die rückgabe!! obwohl ich ja sogesehen nix dafür kann weil wie soll ich feststellen ob es besser wird wenn ich die schuhe nicht tragen kann?!?!?!?!??
meine frage nun kann die verkäuferinn einfach so argumentieren und die rücknahme verwigen oder bin ich im recht weil sie mir gesagt hatt das legt sich beim tragen ( die schuhe weisen keineerlei gebrauchsspuren auf)
bitte um eure hilfe!!! weil eigentlich müsste sie sie ja zurrücknehmen und mir mein Geld erstatten !!!!!
MFG Wolfgang!!!
31: ..hier will ja jeder alles
..hier will ja jeder alles zurückgeben. warum überlegt ihr euch nicht einfach vorher, ob ihr eure gartehäckslerauterstzteilecouchtischeschuhemänteldvdplayer überhaupt braucht? mein leben ist langweilig und besteht aus shopping. letzteres ist mir aber zu teuer geworden, kann ich nur so tun, als ob?
sorry für den etwas griesgrämigen kommentar, aber das musste mal raus :-)
martin
32: Hallo, ich hoffe mir wird
Hallo,
ich hoffe mir wird geholfen - bin echt am Verzweifeln!
Ich habe mir am 23.06.08 im Mediamarkt ein Playstation 3 Spiel gekauft! Bei diesem Spiel geht es hauptsächlich darum online zu spielen!
Die ersten 3-4 Wochen war soweit alles ok!
Dann kam ein Update vom Spielehersteller. Diesen muss man instalieren um online spielen zu können!
Nach der Installation ist der Onlinemodus sehr fehlerhaft! Teilweise brauchte man über 30 min um ein vernünftiges Spiel aufzubauen! zu 60 % stürte dieses Spiel allerdings immer ab!
So, vor 3 Wochen kam ein weiteres Update. Die Spieleentwickler wussten das sie beim ersten update mist gebaut haben!
Nur bei diesem Update ist es so das man jetzt Online garnicht mehr spielen kann!!!
Kann ich das jetzt nach 5 Monaten noch umtauschen?
Dieses Problem haben übrigends noch viele andere!
Und ich habe erlich gesagt keine lust wieder 4 monate darauf zu warten bis ein neues update kommt!
Also kann man es noch umtasuchen?
Hoffe auf eine schnelle Antwort!
Gruß
aus Wuppertal
33: Beim Verbrauchsgüterkauf
Beim Verbrauchsgüterkauf beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Hiervon kann zum Nachteil des Verbrauchers nicht abgewichen werden. Ob hier ein Sachmangel vorliegt, ist Fallfrage, und kann hier leider nicht beantwortet werden.
34: Hallo, ich habe mal eine
Hallo,
ich habe mal eine Allgemeine Frage:
Ich habe vor 4 Wochen einen Kinderwagen gekauft und jetzt verbiegt er sich so das man nicht mehr vernünftig schieben und lenken kann. Mein Tochter wiegt nur 10 kg also kann es daran nicht liegen.
Nun ich habe den Kassenbon verbummelt aber habe mit Karte bezahlt.
Ich bin also heute mit den Kinderwagen und dem Kontoauszug zu dem Kinderladen gegangen und dort sagte man mir: Das es nicht geht da auf dem Kontoauszug nicht zu erläutern ist wieviel der Kinderwagen gekostet hat.
Müssten die nicht normaler weise irgendwas im Pc haben ist ja erst 4 Wochen her!!!
Im übrigen habe ich schonmal ein Telefon zurück gegeben und hatte überhaupt keine Rechnung mehrn nur einen Zeugen.
Was kann ich jetzt machen ich brauche einen Kinderwagen der mir nicht auf der Strasse zusammen bricht!
35: Grundsätzlich ist ein
Grundsätzlich ist ein Kassenbon nicht Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten. Die Schwierigkeit wird darin liegen zu beweisen, daß Sie das Produkt bei dem Händler gekauft haben, den Sie in Anspruch nehmen wollen. Ein Zeuge kann hier schon weiterhelfen.
36: guten tag, ich habe mir am
guten tag,
ich habe mir am 3.12. für 399€ einen laptop im mediamarkt gekauft.
am 18.12. wollte ich das gerät zurückbringen und mein geld wiederbekommen, da zwei tage vorher das touchpad den dienst versagt hat und der computer, ohne das verwenden von zusätzlich angeschlossenem zubehör(einer computermaus), somit nicht mehr sinnvoll zu gebrauchen ist.
in der serviceabteilung des mediamarktes, an die ich von einer mitarbeiterin der verkaufsabteilung verwiesen wurde, was mich schon verärgerte, da ich davon ausging das ich das geld für eine nich funktionsfähige ware dort zurück bekommen würde wo ich auch für diese bezahlt habe, sagte man mir das ich ich einen reparaturauftrag zu unterschreiben habe und das gerät geprüft werden würde.
was für eine unglaubliche frechheit dachte ich und tat es nicht.
oh verzeiung, ich will mich aufs wesentliche konzentrieren - ich möchte nicht glauben das der verbraucher im deutschen rechtsstaat derartiges erdulden muss.
es kann doch nicht sein das ich 400euro bezahle für etwas das seine funktion nicht erfüllt und diser konzern oder wie sich das nennt das recht hat die rücknahme zu verweigern, und sich seine mitarbeiter dann auch noch erdreisten dürfen mir einen umtausch anzubieten.
niemand will einen computer der von anfang an nur rumgekrückt hat und dann auch noch, und das nach so kurzer zeit, kaputt geht so das er garnicht mehr benutzbar ist zurückgeben und dafür wider ein exemplar derselben baureihe bekommen welches mit höchster wahrscheinlichkeit die selben mängel aufweisen wird.
dürfen diee ihre kunden so für dumm verkaufen - es hat den anschein.
ich werde das teil in die reparatur geben und dann bei ebay verkaufen oder in einem seconhand geschäft, und in zukunft überlege ich mir 3mal ob ich dieser b€trúgschn b^nd€ mit ihrer offenbar menschenverachtenden art des umgangs mit konsumenten auch nur noch einen taler mehr in ihren gierigen schlund werfe, oder ob ich die pinwände an hochschulen und in supermärkten benutze, gebrauchtwarenläden und anzeigen durchforste und mir so suche was ich haben will.
37: Wer lesen kann, ist klar im
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Alle Deine Fragen werden in vorherigen Artikeln klar beantwortet! Und was soll das überflüssige Gelaber, was keinen interessiert??
MfG
Matthias
38: Hallo, Gilt das
Hallo,
Gilt das Widerrufsrecht nur, wenn man die Ware originalverpackt zurücksendet oder kann man sie (ein Elektrogerät z.B.) auspacken und ausprobieren, ob man mit der Qualität zufrieden ist? Oder erlischt dann das Rückgaberecht?
39: Auf Internetseiten zum Erwerb
Auf Internetseiten zum Erwerb von Software wird unter anderem die Akzeptanz von AGB's etc. per Mausklick verlangt. Wäre mit dieser Methode auch der Ausschluß des Widerrufsrechtes möglich?
40: Nein, das ist es nicht.
Nein, das ist es nicht.
41: mein freund hat in einem
mein freund hat in einem fachgeschäft 2 rollen hochwertige tapeten für je 115€ gekauft, Lieferzeit 1 Woche. als er nach hause kam und davon erzählte wurde ich stutzig und googelte die entsprechende tapete. nun habe ich sie tatsächlich für 68€ das Stück gefunden. Die Dame aus dem Fachgeschäft möcht aber nun die Bestellung nicht stornieren da sie angeblich Ware unter 10 Rollen nicht mehr zurückschicken kann. Gibt es eine Klausel im BGB über Wucher? Oder ist der Kaufvertrag bindend? Mir erscheint der Aufpreis des Fachgeschäftes total überteuert. 47€ pro Rolle Aufpreis und selbst der HÄndler im Internet verdient mit seinen 68€ ja schon etwas pro Rolle!
42: Tja, in der Juristerei gilt
Tja, in der Juristerei gilt immer der oberste Grundsatz, das Verträge die geschlossen wurden, auch einzuhalten sind.
Beim Kauf im Ladengeschäft, gilt auch für eine Bestellung, gibt es per Gesetz kein Rückgabe- oder Umtauschrecht, sofern das Produkt keinen Mangel aufweist.
Ob Wucher vorliegt, vermag ich nicht zu beurteilen. Wucher würde für mich persönlich bei Preisunterschieden von 200% und mehr beginnen. Also etwa bei diesen ganzen Obstsalatbechern, die in den Supermärkten herumstehen.
Deswegen gibts von dem o.g. Kaufvertrag kein Rücktrittsrecht.
Zur Preisgestaltung:
Das Fachgeschäft hat enorme Mehrkosten, gegenüber dem Billigversender im Internet. Dazu zählen insbesondere Raum-, Energie- und Personalkosten. Sowas schlägt natürlich bei vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtung auch in die Verkaufspreise durch.
Aber bestellen Sie ruhig im Internet. Dann verschwindet der Fachhändler an der Ecke, der Ihnen auch Samstagsnachmittags auf die Schnelle noch eine persönliche Beratung gibt oder das fehlende Päckchen Kleister verkauft.
Geiz ist geil! Das geile daran ist, das unsere Gesellschaft nicht merkt, das sie sich selbst das Fundament zerstört!
lg
43: Liebe Leute, bei manchen
Liebe Leute,
bei manchen Posts treibt es einem die Tränen in die Augen.
Immer diese bösen Händler, welche in betrügerischer Absicht versuchen sich durch Warenverkauf unberechtigterweise zu bereichern. In welch böser Welt leben wir nur.
Aber ist ja klar, man weiss als Internet-Enduser ja wenigst wo man Software, Music und Pornos herbekommt - wie man sich VOR dem Kauf eines Artikels aber über ein Produkt oder den Händler informiert und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholt... ist halt arg kompliziert - ehrlich. Mein tiefstes Mitgefühl gilt dieser armen und so arg gebeutelten "Geiz-Geil-Gesellschaft", welche Dank hervorragender TV-Aufklärung auch den letzten Trick zur Händlerverarsche endlich auch noch lernt und im Zweifelsfall eben auf das gerade erlernte Halbwissen der gefährlichen Art aufbaut.
Dumm nur, dass die meisten "Fachgelehrten" bzw Kunden dieser Art weder etwas von Geschäftsführung (der morgendliche Gang zur Toilette zählt nicht dazu )versteht, noch Betriebswirtschaft von Strausswirtschaft unterscheiden kann.
Dass es irgendwann auch einmal einem Händler stinkt, wenn Kunden in einer Art und Weise an den Händler herantreten, welche in ihrer Art nur noch durch die eklatanten Rechtschreibfehler derselben "netten Persönlichkeiten" überboten werden ... Mea culpa
Geiz mag ja geil sein - aber Niveau ist nicht gleich Nivea !!!
Kleiner Rat aus der Praxis:
oft hilft eine freundliche Anfrage eher weiter als ein
"ISCH HAB RESCHT - BASTA"
44: Hallo, tolle Seite. Wollte
Hallo,
tolle Seite.
Wollte mal kurz zu 39 reinschmeißen, dass AGB's, die gegen das Gesetz verstoßen, immer nichtig sind. Ein Aushöhlen des BGBs reicht dabei als Rechtsverstoß grundsätzlich aus, auch wenn das BGB selbst das Recht nicht explizit schützt.
Im Falle des Widerrufsrechts macht es das aber. :)
BGB bricht quasi ABG.
Und zu Herrn 42:
Sie sprechen ja so wahr!!!!
Ich arbeite bei einer Behörde mit regem Publikumskontakt, auf dem Gebiet des "besonderen Gefahrenabwehrrechts".
Was mir da täglich mit unverhohlener Ignoranz und gleichwertiger Dreistigkeit an Forderungen begegnet, liegt irgendwo zwischen witzig blöd und deprimierend blöd.
45: Hallo ich hab mal ne frage
Hallo ich hab mal ne frage wegen Rückgabe wir haben uns 2 katzen angeschafft was soweit nicht das Problem ist. Jedoch wurde uns nicht gesagt das diese krank ist was wir erst nach einigen Tagen rausfanden gibt es da eine chance das Geld zurückzubekommen selbst wenn ihm Vertrag steht keine Rückgabe des Geldes? Bitte um schnelle Antworten.
Lg
46: Meine Frage: Habe bei einem
Meine Frage:
Habe bei einem Computerhändler nen Laptop bestellt zum Preis von
399 Euro
Dieser hat dafür nen Acer Laptop in Empfang genommen und 100 Euro angerechnet.Beim Neugerät Habe ich ein Angebot über nen
Acer Extensa 5230 Mit 2 GB Speicher bekommen.
Dann bringt er mir nen billigen Fujitsu der im Net 249 Euro
kostet. Dieser hat auch nur 1 GB RAM.Nach vier Tagen versagte dieser den Dienst und ich bat um Abhilfe sowie Aufrüstung auf 2 GB RAM.Wurde mir zum Nächsten Tag zugesagtmaber das ist 2 Wochen her.Bin seitdem 4 mal vertröstet worden und er geht nicht ans Telefon. Wollte mein Geld incl.der 100 Euro Anrechnuingsbetrag (Weil der das Teil im Net verscheuert hat)
Aber das geht nicht war die Antwort.Kann ich den anzeigen?
wie lamge muss ich noch warten?
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