Nachdem die Kirchberg Logistik GmbH in ihrem Verfahren gegen Arcor vor dem LG Frankfurt noch erfolgreich war, ist sie nun mit dem gleichen Begehren vor dem LG Kiel gegen den Provider Kielnet gescheitert. Interessant an der Begründung ist, daß das LG den Provider weder als Täter noch als Teilnehmer einer Wettberwerbsverletzung sehe, weil die von Kielnet angebotene Leistung als solche inhaltsneutral sei und in diesem Fall weder eigene noch fremde Wettbewerbsinteressen verfolge. Die Wettbewerbsverletzung aber wäre Voraussetzung des von der Antragstellerin verfolgten Unterlassungsanspruchs.

Der Antragstellerin bleibt aber noch der Weg über das Hauptsacheverfahren offen. Zu diesem wird es auch vor dem LG Frankfurt im Verfahren gegen Arcor kommen, die gegen sie erwirkte einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt haben. Die Sache bleibt also weiter spannend.

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[...] die 3. Zivilkammer des LG Frankfurts und folgt in ihrer Begründung dem LG Kiel. Die Leistung der Beklagten sei “inhaltsneutral”. Sie verfolge weder eigene noch fremde [...]

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