Da kann einem schon mal Angst und Bange werden. Während man noch über die geplante Änderung des BKA-Gesetzes und die Verfassungsmäßigkeit einer Onlinedurchsuchung diskutiert, hat das Land Nordrhein-Westfalen Fakten geschaffen und eine Änderungs des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen, deren § 5 Abs. 2 Nr. 11 das

heimliche Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel

erlaubt. Der Bevollmächtigte der NRW-Landesregierung, Dirk Heckmann, räumte bei der mündlichen Verhandlung über das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht ein,

"dass die Norm durchaus suboptimal formuliert ist".

Er habe sie aber auch nicht selbst formuliert. Heckmann weiter:

"Wir haben das konzeptionell noch nicht durchdacht."

Dass die Spione dabei den richtigen Rechner erwischt hätten, würden sie ja daran sehen, ob die Schnüffelsoftware Daten zurück liefere, die dies bestätigen würde.

Offensichtlich ist man wohl nicht einmal bemüht, die angegriffene Regelung als verfassungskonform zu verschleiern.

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