Aufatmen bei Schnäppchenjägern

Das Landgericht Karlsruhe hatte heute über die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Pforzheim, das einen 47 Jahre alten Softwareingenieur wegen Hehlerei zu der Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 30 EUR verurteilt hatte, weil er im Sommer 2005 über die Versteigerungsbörse eBay im Internet von einem Anbieter ein als „nagelneu“ angebotenes Navigationsgerät, dessen Neuwert 2.137,00 EUR betragen habe, zum Höchstgebot von 671,00 EUR zuzüglich Versandkosen erworben hatte, zu entscheiden. Nach Ansicht des AG Pforzheim sei das Hehlerei.

Heute nun wurde der Mann in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe von diesem Vorwurf freigesprochen, wie die Welt online berichtet.

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